Polizei News für Kiel, 18.06.2025: Zoll nahm Baubranche ins Visier / Bundesweite Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Bauhaupt- und Baunebengewerbe
Ein Zollbetrug wurde aktuell von der Polizei in Kiel gemeldet. Was ist zur Zeit bekannt?
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Am 16. Juni 2025 führte das Hauptzollamt Kiel im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktkontrolle des Zolls im Baugewerbesektor eine Überprüfung auf Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung auf mehreren Baustellen im Raum Neumünster durch. Die Kontrolle umfasste die Prüfung von insgesamt 32 Handwerkern, die sich auf den Baustellen im Einsatz befanden. Neun Zöllnerinnen und Zöllner waren im Einsatz, um zu überprüfen, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Drittstaatsangehörige die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten werden.
"Die Beamten konnten einen Verstoß im Bereich des illegalen Aufenthalts sowie einen Verdachtsfall im Bereich des gesetzlichen Mindestlohns feststellen. Im Zusammenhang mit dem vermutlichen illegalen Aufenthalt wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet", so Vanessa Marzinek, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel.
Seit dem 01. Januar 2025 gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 12,82 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jeder Arbeitnehmende einen Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Im Bereich des Baugewerbes gelten in einigen Bereichen spezielle Branchenmindestlöhne, die den gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro brutto übersteigen.
Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung und der komplexen gesetzlichen sowie tariflichen Bestimmungen im Baugewerbe liegt der Fokus des Zolls auf diesem Sektor.
Die vor Ort erfassten Aussagen der Arbeitnehmenden sind in der Regel erst der Einstieg in tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen bzw. ermittelt werden können.
Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden sowie der Rentenversicherung. Im Falle des vermutlichen illegalen Aufenthalts werden die weiteren rechtlichen Schritte durch die entsprechend örtlich zuständige Ausländerbehörde geprüft.
"Die Existenz von speziellen Branchenmindestlöhnen, die den gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro übersteigen, erfordert regelmäßige Kontrollen zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Bestimmungen", so Marzinek weiter.
Zusatzinformation:
Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch.
In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Kiel vom 18.06.2025 gegen 13:24 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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