Polizeimeldungen für Münster, 17.06.2025: Zoll kontrolliert Bauvorhaben in Rheine, Dülmen und Münster / Mehr als jeder fünfte Bauarbeiter auf Großbaustelle in Rheine illegal tätig

Die Polizei informiert über einen aktuellen Zollbetrug in Münster. Alle bekannten Details zum Fall.

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Die Polizei informiert über ein aktuelles Delikt (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über ein aktuelles Delikt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Marcus Brandt

Im Rahmen einer bundesweiten Maßnahme hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münster am gestrigen Montag (16. Juni) umfangreiche Prüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durchgeführt. Geprüft wurden Großbaustellen in Rheine, Dülmen und Münster. Im Einsatz waren insgesamt 49 Zöllnerinnen und Zöllner.

Besonders in Rheine wurde der Zoll fündig: Mit Unterstützung der Polizei hatte der Zoll das Baustellengelände großräumig abgesperrt, um Fluchtbewegungen zu verhindern. Und tatsächlich hielten sich ersten Erkenntnissen zufolge von den insgesamt 63 geprüften Personen 13 illegal in Deutschland auf.

Eine Person hatte sogar versucht, sich in einem Keller unter einer Plane zu verstecken. Der Zoll entdeckte den Mann trotzdem und brachte ihn gemeinsam mit den anderen Bauarbeitern ohne Aufenthaltserlaubnis zum Ausländeramt der Stadt Rheine.

In Münster trafen die Beamtinnen und Beamten dagegen nur eine Person ohne Aufenthaltserlaubnis an. Auch sie wurde durch den Zoll zum zuständigen Ausländeramt gebracht.

In Münster und Dülmen hatte der Zoll insgesamt knapp 100 Personen kontrolliert.

Insgesamt ergab sich bei mehreren Bauarbeitern der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit und Mindestlohnunterschreitung. Diese Fälle werden in den kommenden Wochen mithilfe von Datenbankabgleichen und weiteren Unterlagen geprüft.

Zusatzinformation

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls prüft regelmäßig, ob Unternehmen ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländerinnen und Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten werden. Die Prüfungen erfolgen durch Personenbefragungen und/oder Prüfungen der Geschäftsunterlagen.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Münster vom 17.06.2025 gegen 14:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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