Blaulichtreport für Duisburg, 17.06.2025: Hauptzollamt Duisburg beteiligte sich an bundesweiter Schwerpunktprüfung im Baugewerbe - über 30 Verstöße
Ein Zollbetrug wurde aktuell von der Polizei in Duisburg gemeldet. Was ist zur Zeit bekannt?
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) führte am 16.06.2025 eine risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche durch. Im Kreis Kleve und in Duisburg waren knapp 40 Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Duisburg auf Baustellen unterwegs, um zu überprüfen, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten werden. Die Prüfungen erfolgten durch Personenbefragungen und/ oder Prüfungen der Geschäftsunterlagen.
An der Schwerpunktprüfung im Baugewerbe beteiligten sich zudem die Familienkasse NRW West, das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Duisburg, die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Kleve und die Bezirksregierung Düsseldorf.
Nach der ersten Auswertung der erfassten Personen (rund 120) ergaben sich folgende Ermittlungsverfahren:
acht Verfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts,
drei Verfahren wegen des Verdachts des Vorenthaltens und
Veruntreuens von Arbeitsentgelt und
20 Ordnungswidrigkeiten (z. B. wegen fehlender Meldungen zur
Sozialversicherung, nicht mitgeführter Ausweispapiere und nicht
vorliegender Arbeitsgenehmigungen bei Ausländern).
In 32 Fällen sind weitere Prüfungen der Geschäftsunterlagen notwendig, aus denen sich weitere Verstöße ergeben könnten.
Im Dachdecker-, Elektro- und Gerüstbauerhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt der allgemein gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 12,82 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet.
Zusatzinformation
Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Duisburg vom 17.06.2025 gegen 12:21 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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