Blaulichtreport für Villingen-Schwenningen, 10.06.2025: Polizei zieht betrunkenen E-Scooter-Fahrer aus dem Verkehr

Die Polizei informiert über einen aktuellen Verstoß wegen Drogen in Villingen-Schwenningen. Was ist zur Zeit bekannt?

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Die Polizei informiert über ein Drogendelikt (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über ein Drogendelikt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Karl-Josef Hildenbrand

Beamte des Polizeireviers Schwenningen haben in der Nacht von Freitag auf Samstag einen betrunkenen E-Scooter-Fahrer aus dem Verkehr gezogen. Gegen Mitternacht fiel ihnen auf der Straße "Am Vorderen See" ein Mann auf einem E-Scooter auf. Bei der anschließenden Kontrolle des 34-jährigen Mannes stellten sie Atemalkohol fest. Ein Test ergab daraufhin ein Ergebnis von über 2,2 Promille, was schließlich eine Blutentnahme und die Beschlagnahme des Führerscheins zur Folge hatte.

Der Scooter-Fahrer erwartet eine Anzeige wegen Trunkenheitsfahrt. Zudem erfolgt eine Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei nochmals darauf hin:

Bzgl. Alkohol gelten bei E-Scootern dieselben Regeln und Grenzwerte wie beim Autofahren. Das heißt, wer mit über 0,5 Promille ohne Ausfallerscheinungen fährt begeht eine Ordnungswidrigkeit, die in der Regel 500 Euro Geldbuße, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg nach sich zieht. Bei über 1,1 Promille liegt sogar eine Straftat vor. Und wenn der Fahrende alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt, kann bereits ab 0,3 Promille eine Straftat vorliegen.

Zudem gilt absolutes Alkoholverbot für Personen unter 21 Jahren und Führerscheinneulingen in der Probezeit (Null-Promille-Grenze)!

Und Betäubungsmittel sind auf dem E-Scooter natürlich ebenfalls tabu!

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeipräsidium Konstanz vom 10.06.2025 gegen 14:50 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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