Polizeimeldungen für Rostock, 05.06.2025: Erst ein Joint, dann ein Bier - und dann ans Steuer? Keine gute Idee

Ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde aktuell von der Polizei in Rostock gemeldet. Was ist heute passiert?

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Aktuelle Polizeimeldung: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (Foto) Suche
Aktuelle Polizeimeldung: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz Bild: Adobe Stock / Animaflora Picsstock

Alkohol, Drogen und Medikamente haben nichts im Straßenverkehr

verloren - das wissen wir alle. Und trotzdem gehört Fahren unter

Einfluss von Betäubungsmitteln auch im Jahr 2024 wieder zu den

häufigsten Unfallursachen mit Personenschäden in

Mecklenburg-Vorpommern.

Ein Blick auf die aktuelle Verkehrsunfallstatistik des Landes zeigt:

Alkohol liegt 2024 auf Platz 4 der Top-Unfallursachen, nur leicht

verbessert gegenüber Platz 3 im Vorjahr. Drogeneinfluss wird seltener

als Ursache registriert, dennoch ist der Trend klar steigend - vor

allem bei den schweren Unfällen mit Verletzten. Die tatsächliche

Gefährdungslage dürfte laut Experten aufgrund einer hohen

Dunkelziffer sogar noch deutlich höher liegen.

Ein zusätzlicher Blick in die Statistik 2024 offenbart:

  • 3.980 polizeiliche Feststellungen wegen Alkohol

  • 1.997 Feststellungen wegen Drogen im Straßenverkehr

Und dabei sprechen wir nicht nur über Autofahrer. Auch Radfahrer und

E-Scooter-Nutzer sind immer häufiger berauscht unterwegs. Unsere

Kolleginnen und Kollegen kontrollieren regelmäßig Fahrerinnen und

Fahrer, die sich offenbar nicht bewusst sind, dass sie unter Einfluss

im Straßenverkehr eben auch eine Gefahr darstellen - für sich und

andere.

Neue Regeln, neue Grenzwerte - was gilt jetzt?

Besonders spannend und wichtig wird es mit Blick auf die

Cannabislegalisierung seit dem 01.04.2024. Seitdem gilt:

  • Grenzwert für THC im Blutserum liegt bei 3,5 ng/ml

  • Mischkonsum von Cannabis & Alkohol ist verboten (Bußgeld bis

5.000 EUR möglich)

  • Für Fahranfänger, Personen unter 21 Jahren oder in der Probezeit

gilt ein absolutes Cannabisverbot

Hinzu kommt: Auch beim Alkohol gibt es klare Grenzen, die viele

unterschätzen. Bei Autofahrern liegt die Promillegrenze bekanntlich

bei 0,5, bei Fahrradfahrern allerdings bei 1,6 Promille - mit der man

bereits ab 0,3 Promille bei Ausfallerscheinungen (z. B.

Schlangenlinien) eine Straftat begeht. E-Scooter? Da gilt die

Autofahrerregelung: 0,5 Promille und für Fahranfänger natürlich 0,0.

Die Polizei bleibt dran - landesweite Kontrollen im Juni

Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern nimmt das Thema weiterhin

sehr ernst. Im Rahmen der Verkehrssicherheitskampagne

Fahren. Ankommen. LEBEN! liegt der Fokus im Monat Juni 2025 auf

Alkohol-, Drogen- und Medikamenteneinfluss am Steuer.

Die acht Polizeiinspektionen der Präsidien Neubrandenburg und Rostock

führen dazu den gesamten Monat über verstärkte stationäre und mobile

Kontrollen durch. Ziel ist klar: Verkehrsunfälle verhindern, bevor

sie passieren - ganz im Sinne der Vision Zero, also dem langfristigen

Ziel: null Verkehrstote.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeipräsidium Rostock vom 05.06.2025 gegen 05:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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