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Polizeimeldungen für Schwerin, 09.05.2024: Innenminister Christian Pegel: Bisher acht Wahlstraften in MV

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Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Sergey

Innenminister Christian Pegel: Bisher acht Wahlstraften in MV

Schwerin (ots) -

Landesinnenminister Christian Pegel zeigt sich schockiert über die Angriffe auf Politikerinnen und Politiker sowie Helferinnen und Helfer im Zusammenhang mit den Kommunal- und Europawahlen in Deutschland. "Ich verurteile alle Angriffe auf Wahlkämpfende und in unserem Gemeinwesen ehren- oder hauptamtlich Aktiven zutiefst. Sie zeigen sehr deutlich, dass wir gemeinsam die zentrale Aufgabe haben, unsere Demokratie zu schützen und zu verteidigen", so Minister Christian Pegel.

Seit dem 17. April 2024 ist beim Landeskriminalamt MV eine Informationssammelstelle eingerichtet, die sämtliche Sachverhalte mit Wahlbezug erfasst und bewertet, um daraus polizeiliche Notwendigkeiten abzuleiten. Sechs Wochen vor dem Wahltermin können die Parteien damit beginnen, Wahlplakate aufzuhängen.

"Bei den bisher gemeldeten Straftaten handelt es sich in den meisten Fällen wie bei vergangenen Wahlen in unserem Land um Sachbeschädigungen und Diebstahlsdelikte sowie Propagandadelikte. Bei den sogenannten Wahlstraftaten konnten bislang acht Straftaten ermittelt werden. Zudem wurden bisher 284 angegriffene Wahlplakate gemeldet", führt Minister Pegel aus und: "Gewaltdelikte, wie sie derzeit deutschlandweit vermeldet werden, sind bei uns zum Glück noch nicht aufgefallen. Bislang hatten wir zwei Fälle von Bedrohung in Rostock (siehe dazu die Polizeimeldung Nr. 5767261 sowie Nr. 5773372). Es ist unsere gesamtgesellschaftliche Aufgabe, diesem Hass und der Aggressivität innerhalb der Gesellschaft gegenüber Andersdenkenden oder im politischen Diskurs entschieden entgegenzutreten", appelliert Christian Pegel.

Bisher wurden in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 78 Straftaten im Zusammenhang mit der Europa- und der Kommunalwahl festgestellt. 16 dieser Fälle sind aus dem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) -links-, 16 Straftaten aus dem Bereich der PMK -rechts- sowie 46 Straftaten aus dem Bereich der PMK -sonstige Zuordnung.

Der Minister macht auch deutlich, dass "die Landespolizei von Mecklenburg-Vorpommern auf die Wahlen und den nun begonnenen Wahlkampf sehr gut vorbereitet ist. Unsere Beamtinnen und Beamten werden allgemeine und konkrete lokal bezogener Erkenntnisse entsprechend bewerten und alle erforderlichen polizeilichen Maßnahmen zur Gewährleistung eines störungsfreien Verlaufs der Wahlen durchführen lassen".

Hinweis

Betroffene von Angriffen in einem solchen Fall sollten unverzüglich den Notruf der Polizei nutzen und sich in Sicherheit bringen. Die Polizei wird konsequent alle bekannt gewordenen Straftaten verfolgen und steht betroffenen Opfern auch beratend zur Verfügung. Aufgrund des Risikos von Straftaten insbesondere zum Nachteil von Kandidatinnen und Kandidaten wurde seitens der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern und des Innenministeriums eine Handreichung (siehe: www.polizei.mvnet.de/static/POL/Dateien/PDF/IM/2024-03-26%20Flyer%20Kommunalwahlen%202024.pdf)entwickelt. Zielsetzung ist es, den Kandidatinnen und Kandidaten der Wahlen ein Kommunikationsangebot auf Ebene der Polizeiinspektionsleitungen sowie außerhalb der Dienstzeiten auf Ebene der Polizeiführer/innen vom Dienst der Polizeipräsidien anzubieten. Für allgemeine Anfragen der Prävention wurden zusätzlich die Rufnummern der örtlich zuständigen polizeilichen Präventionsberatung abgebildet.

Zur Definition von Wahlstraftaten siehe hier: www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/w/wahlstraftaten.html

Diese Meldung wurde am 09.05.2024, 05:11 Uhr durch das Ministerium für übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Schwerin

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Wurde Geld gestohlen, wurden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Original-Content von: „Meldungsgeber", übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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