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Polizeiticker für Ulm, 08.05.2024: (GP) Böhmenkirch - Senior fällt auf Betrüger herein / Auf den falschen Mitarbeiter eines Software Unternehmens fiel ein 71-Jähriger am Dienstag in Böhmenkirch herein.

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Cyberkriminalität für das Presseportal Bild: Adobe Stock / weerapat1003

(GP) Böhmenkirch - Senior fällt auf Betrüger herein / Auf den falschen Mitarbeiter eines Software Unternehmens fiel ein 71-Jähriger am Dienstag in Böhmenkirch herein.

Ulm (ots) -

Zur Mittagszeit surfte der Mann im Internet. Es kam zu unerwarteten Störungen auf seinem Computer. Ein Fenster öffnete sich und er wurde aufgefordert, eine Telefonnummer des Störungsdienstes anzurufen. Der Senior rief die Nummer an. Am anderen Ende der Leitung meldete sich der vermeintliche Mitarbeiter eines Softwareunternehmens. Der Mann schenkte dem Unbekannten Glauben und ermöglichte dem vermeintlichen Softwaremitarbeiter einen Fernzugriff auf den PC. Am Ende der Beratung forderte der Softwaremitarbeiter einen dreistelligen Betrag von dem Senior. Der Mann handelte richtig. Er zahlte nicht und änderte sofort seine Passwörter und Zugänge. Ob der Unbekannte an vertrauliche Daten oder Kennwörter gelangte oder gar Schadsoftware auf dem PC des 71-Jährigen installierte, muss der Polizeiposten Böhmenkirch noch ermitteln. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist es zu keinem Schadenseintritt gekommen.

Hinweis:

Die Polizei warnt davor, Kennwörter, PINs oder TANs am Telefon oder online weiterzugeben. Dies sind persönliche Daten, die dem Schutz dienen. Nutzer sollten ihre Rechner mit einer aktuellen Virensoftware schützen und sich über Vorsichtsmaßnahmen im Umgang mit Emails oder dem Surfen im Internet informieren.

Die Polizei rät:

  • Geben Sie auf keinen Fall private Daten heraus. Zum Beispiel Bankkonto- oder Kreditkartendaten, oder Zugangsdaten zu Kundenkonten.
  • Gewähren Sie einem Unbekannten niemals Zugriff auf Ihren Rechner, wie beispielsweise mit der Installation einer "Fernwartungs-Software".Wenn Sie bereits Opfer wurden:

  • Trennen Sie Ihren Rechner vom Internet und fahren Sie ihn

    herunter.

  • Ändern Sie über einen "nicht infizierten" Rechner unverzüglich

    möglicherweise bekanntgewordene Passwörter.

  • Lassen Sie Ihren Rechner überprüfen und das

    "Fernwartungs-Programm" auf Ihrem Rechner löschen

  • Nehmen Sie Kontakt zu den Zahlungsdiensten und Unternehmen auf,

    deren Zugangsdaten in den Besitz der Täter gelangt sein können.

  • Lassen Sie sich von Ihrem Geldinstitut beraten, ob Sie bereits

    durch Betrüger getätigte Zahlungen zurückholen können.

  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

  • Sollten Sie im Zusammenhang mit dem Firmennamen "Microsoft"

    betrogen worden sein, können den Betrug oder den Versuch des Betrugs zusätzlich bei Microsoft melden: www.microsoft.com/de-DE/concern/scam

++++0889517 (JS)

Bernd Kurz, Tel. 0731/188-1111

Diese Meldung wurde am 08.05.2024, 05:13 Uhr durch das Polizeipräsidium Ulm übermittelt.

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Kriminalstatistik zum Straftatbestand Cyberkriminalität im Kreis Neu-Ulm

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasste für das Jahr 2022 im Kreis Neu-Ulm 99 Straftaten aus dem Bereich Cyberkriminalität. Dabei blieb es in 2% der Fälle bei versuchten Straftaten. Die Aufklärungsquote lag bei 68%. Unter den insgesamt 69 Tatverdächtigen befanden sich 56 Männer und 13 Frauen. 55% der tatverdächtigen Personen waren nicht-deutscher Herkunft.

AlterAnzahl Tatverdächtige
unter 219
21 bis 254
25 bis 303
30 bis 4020
40 bis 5014
50 bis 6015
über 604

Für das Jahr 2021 gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 63 erfasste Fälle von Straftaten im Bereich Cyberkriminalität im Kreis Neu-Ulm bekannt, die Aufklärungsquote lag hier bei 67%.

Unter den Straftatbestand Cybercrime im engeren Sinne fallen Betrügerisches Erlangen von Kfz § 263a StGB, (511212) Weitere Arten des Warenkreditbetruges § 263a StGB, (516520) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten § 263a StGB, (516920) Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel § 263a StGB, (517220) Leistungskreditbetrug § 263a StGB und (517500) Computerbetrug (sonstiger) § 263a StGB (soweit nicht unter den Schlüsseln 511120, 511212, 516300, 516520, 516920, 517220, 517900, 518112 bzw. 518302 zu erfassen).

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Original-Content von: „Meldungsgeber", übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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