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Polizeimeldungen für Mettmann, 08.05.2024: Wohnwagen der Marke Knaus gestohlen - die Polizei ermittelt - Langenfeld - 2405028

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Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

Wohnwagen der Marke Knaus gestohlen - die Polizei ermittelt - Langenfeld - 2405028

Mettmann (ots) -

In der Zeit zwischen Montagmorgen, 6. Mai 2024, und Dienstagmorgen, 7. Mai 2024, entwendeten bisher Unbekannte einen in Langenfeld abgestellten Wohnwagen der Marke Knaus. Die Polizei ermittelt und bittet um Hinweise.

Das war nach bisherigem Erkenntnisstand geschehen:

Bereits seit dem 29. April 2024 war der fast 27 Jahre alte Wohnwagen der Marke Knaus am Fahrbahnrand der Raiffeisenstraße in Höhe der Hausnummer 10 abgestellt. Zuletzt war der Wohnwagen des Typs "Azur 770", welcher mit einer Diebstahlssicherung vor einer Wegnahme gesichert war, am Montagmorgen dort gesehen worden.

Am Dienstagmorgen, 7. Mai 2024, gegen 8 Uhr stellte der Nutzer des Wohnwagens den Diebstahl fest. Bisher liegen der Langenfelder Polizei noch keine Hinweise auf den Verbleib des gestohlenen Wohnanhängers vor. Polizeiliche Such- und Ermittlungsmaßnahmen im näheren Umfeld des Tatortes wurden veranlasst, führten bisher jedoch nicht zu einem positiven Ergebnis. Ein Strafverfahren und weitere Ermittlungen der Langenfelder Polizei wurden eingeleitet, der Wohnwagen und sein Kennzeichen zur internationalen Fahndung ausgeschrieben.

Hinweise zu verdächtigen Personen, Fahrzeugen oder sonstigen Beobachtungen, die in einem Tatzusammenhang stehen könnten, wie auch Angaben zum aktuellen Standort und Verbleib des gesuchten Wohnanhängers der Marke Knaus nimmt die Polizei in Langenfeld, Telefon 02173 / 288-6310, jederzeit entgegen.

Fragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann- Polizeipressestelle -Adalbert-Bach-Platz 140822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010Telefax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de

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Original-Content von: Polizei Mettmann, übermittelt durch news aktuell
Diese Meldung wurde am 08.05.2024, 05:10 Uhr durch die Polizei Mettmann übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Mettmann

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Wurde Geld gestohlen, wurden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Original-Content von: „Meldungsgeber", übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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