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Zoll am Flughafen Bremen verhindert Zigarettenschmuggel / Reisender hatte 4.000 Stück Zigaretten nicht beim Zoll angemeldet
Bremen (ots) -
Bremen, 18. April. Der Zoll am Bremer Flughafen hat in der vergangenen Woche im Reisegepäck eines aus der Türkei kommenden 37-jährigen Mannes 4.000 unversteuerte Zigaretten sichergestellt und damit einen Steuerschaden von über 1200 Euro verhindert.Der Reisende durchschritt nach seiner Ankunft vorschriftswidrig den grünen Kanal für abgabenfreie Waren. Dabei wurde er jedoch von Zöllnern zur Gepäckkontrolle gebeten. Auf Befragen der Beamten verneinte er, steuerpflichtige Gegenstände mit sich zu führen. Die Zöllner hingegen röntgen zur Sicherheit seinen Reisekoffer und stellten dabei Anomalien im Röntgenbild fest. Grund genug, sich das Innere des Gepäckstückes genauer anzuschauen, wobei dabei die unversteuerten Zigaretten zum Vorschein kamen.
Gegen den Reisenden wurde noch vor Ort ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Die Tabakwaren wurden sichergestellt, da sie aufgrund der mitgeführten Menge nach dem Tabaksteuerrecht nicht verkehrsfähig waren. Die Tabaksteuer muss der Reisende dennoch entrichten.
"Der grüne Kanal darf nur durchschritten werden, wenn für die mitgebrachten Waren keine Steuern zu zahlen sind. Bei Zigaretten wäredas der Fall, wenn Sie mindestens 17 Jahre alt sind und nicht mehr als 200 Stück Zigaretten für den persönlichen Gebrauch mit sich führen. Führen Sie mehr als 200 Stück Zigaretten mit, dann müssen Siediese im roten Kanal für anmeldepflichtige Waren beim Zoll anmelden und die fälligen Steuern entrichten", erläutert Astrid Böttcher, stellvertretende Leiterin des Hauptzollamts Bremen: "Bei einer größeren Menge an mitgeführten Zigaretten gehen wir aber von einer gewerbsmäßigen Einfuhr aus. In einem solchen Fall müssten die Zigarettenverpackungen bereits zum Zeitpunkt der Einfuhr mit einem deutschen Steuerzeichen versehen sein, um sie nach Deutschland einführen zu können. Anderenfalls sind die Zigaretten nicht verkehrsfähig und werden von uns sichergestellt. Die Tabaksteuer ist dennoch zu zahlen", fährt Böttcher fort.
Zusatzinfo:Informationen über die Zollbestimmungen und die aktuellen Reisefreimengen sind auf der Internetseite des Zolls, www.zoll.de, nachzulesen.
Diese Meldung wurde am 25.04.2024, 04:09 Uhr durch das Hauptzollamt Bremen übermittelt.
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Unfall-Statistik und Verunglückte im Straßenverkehr
Bei den polizeilich erfassten Verkehrsunfällen der letzten Jahre im ganzen Bundesgebiet zeigt sich ein leichter Aufwärtstrend. So wurden 2022 insgesamt 2.406.465 Unfälle im Straßenverkehr erfasst, in den Jahren 2021 dagegen 2.314.938 Fälle und 2020 2.245.245 Fälle. Auch bei den Zahlen der Unfälle mit Personenschaden ist diese Entwicklung zu beobachten. So gab es 2022 289.672 Unfälle mit zu Schaden gekommenen Personen, insgesamt wurden dabei 2.788 Verunglückte getötet. Im Jahr 2021 wurden von 258.987 Unfällen mit Personenschaden 2.562 Todesopfer verzeichnet.
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roj/news.de