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Blaulichtreport für Ulm, 24.04.2024: (UL) Ulm - Fahrzeuge aufgebrochen / Am frühen Mittwochmorgen schlugen Unbekannte an geparkten Fahrzeugen in Ulm die Scheiben ein.

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Beispielbild, Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / graphee.eu

(UL) Ulm - Fahrzeuge aufgebrochen / Am frühen Mittwochmorgen schlugen Unbekannte an geparkten Fahrzeugen in Ulm die Scheiben ein.

Ulm (ots) -

Vermutlich in der Zeit zwischen 1 Uhr und 6 Uhr waren Diebe in der Straße Am Eselsberg unterwegs. An insgesamt neun Fahrzeugen warfen die Unbekannten mit Steinen jeweils eine Seitenscheibe ein. Anschließend durchsuchten die Täter die Fahrzeuge nach Brauchbarem. In einem Auto fanden sie Dokumente wie Personalausweis, Fahrzeugschein und eine Bankkarte. Das nahmen sie mit und nutzten diese zum Kauf von Zigaretten an einem Automaten. Aus einem Fahrzeug stahlen sie ein Navi der Marke TomTom.Bereits vergangene Woche kam es in der Nacht auf Dienstag im Ortsteil Eselsberg zu einem ähnlichen Fall. Dort warfen Unbekannte im Mähringer Weg mit einem Stein an einem Audi die Scheibe ein. Anschließend durchwühlten sie das Handschuhfach. Brauchbares fanden sie wohl nicht. Der Polizeiposten Eselsberg hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Zeugenhinweise unter Tel. 0731/5501950.

++++0795982 (JS)

Thomas Hagel, Polizeipräsidium Ulm, Tel. 0731/188-1111

Diese Meldung wurde am 24.04.2024, 04:14 Uhr durch das Polizeipräsidium Ulm übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Neu-Ulm

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Wurde Geld gestohlen, wurden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Original-Content von: „Meldungsgeber", übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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