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Blaulichtreport für Dortmund, 24.04.2024: Zweiter Fall in wenigen Tagen: Gestohlenes Fahrrad geortet - Polizei stellt weitere Räder sicher

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Beispielbild, Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / graphee.eu

Zweiter Fall in wenigen Tagen: Gestohlenes Fahrrad geortet - Polizei stellt weitere Räder sicher

Dortmund (ots) -

Lfd. Nr.: 0430

Wie wertvoll Tracker zur Ortung eines gestohlenen Fahrrades für die Eigentümer und auch für die Polizei sind, zeigte sich in Dortmund wiederholt am Mittwoch (24.4.2024).

Ein 36-jähriger Dortmunder zeigte den Diebstahl seines Fahrrades in einem Haus in der östlichen Innenstadt bei der Polizei an. Der oder die Täter entwendeten das Rad dort vermutlich in der Nacht zu Dienstag (23.4.2024).

Schließlich konnte der Mann sein Fahrrad gegen 22 Uhr mit einem Tracker orten: Die Karte auf dem Smartphone zeigte ein Wohnhaus in der Münsterstraße in Dortmund an. Mit dieser Information ging der Bürger zur nahegelegenen Polizeiwache.

Die Ermittlungen der Polizei führten in eine Wohnung, wo neben dem Rad des 36-Jährigen sechs weitere vermutlich gestohlene Fahrräder standen. Eine Mieterin konnte der Polizei keine Angaben zur Herkunft der Fahrräder machen.

Die Polizei stellte die Fahrräder sicher und leitete ein Ermittlungsverfahren ein. Der Dortmunder erhielt sein Fahrrad sofort zurück. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei zu den Diebstählen dauern an.

Weitere Hinweise der Polizei für Fahrrad-Besitzerinnen und -Besitzer: Schließen Sie Ihr Fahrrad nicht nur ab, sondern auch "an": Mit einem stabilen Schloss, das die Arbeitszeit eines Diebes oder einer Diebin deutlich erhöht.

So steigt das Entdeckungsrisiko. Fahrraddiebe flexen Schlösser inzwischen auch auf. Hochwertige Schlösser geben nicht so schnell nach und zwingen dazu, eine Trennschleife mehrfach zu erneuern.

Hinweise Ihrer Polizei, um Diebstähle zu verhindern:

Fahrräder sollten auch in Garagen, Kellergängen, Kellerräumen und Hausfluren angeschlossen werden. Wichtig: Achten Sie darauf, dass Hauseingangstüren nicht offenstehen, denn sonst haben Täter unkontrollierten Zugang zur Beute. Stellen Sie Fahrräder nur an belebten und bestenfalls hellen oder gut ausgeleuchteten Orten ab, an denen öffentliches Leben stattfindet. Auch das erhöht das Entdeckungsrisiko von Fahrraddieben oder hält bestenfalls von einer Tat ab.

Hinweise Ihrer Polizei für das Handeln nach einem Diebstahl:

Zeigen Sie die Tat umgehend bei der Polizei an. Bringen Sie die Rechnung und vor allem die Rahmennummer oder einen eingravierten Code mit. Hilfreich sind vor allem Fotos vom Fahrrad (Gesamtaufnahme, besondere Details).

So kann die Kriminalpolizei bereits sichergestellte Fahrräder schnell zuordnen und die Eigentümer verständigen, um das Rad zurückzugeben. Diese Daten erleichtern die Zuordnung des Diebesguts enorm.

Weiterer Tipp: Scannen Sie nach einem Kauf die Rechnung, nehmen mehrere Fotos vom Fahrrad auf (auch von der Rahmennummern) und speichern diese digitalen Daten zur Sicherheit auf zwei Datenträgern, auf die Sie stets Zugriff haben.

Selbstverständlich sind auch Ausdrucke geeignet.

Mit einem Foto von ihrem geliebten Fahrrad konnte eine Dortmunderin aus der südlichen Innenstadt der Kriminalpolizei bei der schnellen Zuordnung des Eigentums helfen. Gefunden wurde das mit vielen Details umgebaute Fahrrad bei einem Polizeieinsatz am Samstag (20.4.2024) in einer Wohnung in Dortmund.

Dorthin führte ein Fahrradbesitzer die Polizei, der sein gestohlenes Rad ebenfalls orten konnte. Über sein Tracking konnte die Polizei insgesamt zwölf Fahrräder entdecken - darunter das Rad der Bürgerin aus der südlichen Innenstadt, die sich über den Anruf der Polizei sehr freute.

Siehe auch:https://dortmund.polizei.nrw/presse/fahrrad-besitzer-ortet-gestohlenes-rad-polizei-entdeckt-weiteres-diebesgut

2023 wurden der Polizei in Dortmund 2676 Fahrrad-Diebstähle angezeigt.2019: 24722020: 24402021: 18232022: 1858

Journalisten wenden sich mit
Diese Meldung wurde am 24.04.2024, 04:13 Uhr durch die Polizei Dortmund übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Dortmund

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Rau, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Wurde Geld gestohlen, wurden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Original-Content von: „Meldungsgeber", übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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