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Polizeiticker für Tuttlingen, 24.04.2024: (Tuttlingen) Einbruch in Wohnhaus im Joseph-Haydn-Weg - Polizei bittet um Hinweise

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Beispielbild, Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Sergey

(Tuttlingen) Einbruch in Wohnhaus im Joseph-Haydn-Weg - Polizei bittet um Hinweise

Tuttlingen (ots) -

Im Zeitraum von Samstagabend, 20.04., bis Montagabend, 22.04., sind unbekannte Täter in ein Wohnhaus im Joseph-Haydn-Weg eingebrochen. Während der kurzen Urlaubsabwesenheit der Bewohner verschafften sich die Einbrecher durch ein zuvor eingeschlagenes Fenster an der zum Waldrand des Leutenbergs gelegenen Rückseite des Gebäudes Zugang in das Haus. In diesem suchten die Eindringlinge sämtliche Räumlichkeiten des mehrstöckigen Einfamilienhauses nach Wertgegenständen ab. Was genau entwendete wurde, steht noch nicht fest. Unbemerkt verließen die Einbrecher das Haus wieder. Die Polizei Tuttlingen ermittelt nun wegen des Einbruchs und bittet um Hinweise. Personen, die im Laufe des vergangenen Wochenendes bis Montagabend verdächtige Wahrnehmungen im Joseph-Haydn-Weg oder am nördlich angrenzenden Waldrand beziehungsweise dem dort verlaufenden Philosophenweg gemacht haben, werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Tuttlingen, Tel.: 07461 941-0, in Verbindung zu setzen.

Diese Meldung wurde am 24.04.2024, 04:11 Uhr durch das Polizeipräsidium Konstanz übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Tuttlingen

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Wurde Geld gestohlen, wurden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Original-Content von: „Meldungsgeber", übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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