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Polizeimeldungen für Fulda, 23.04.2024: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Fulda und des Polizeipräsidiums Osthessen / Festnahme nach Einbruch in Brillengeschäft

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Beispielbild, Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / graphee.eu

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Fulda und des Polizeipräsidiums Osthessen / Festnahme nach Einbruch in Brillengeschäft

Fulda (ots) -

Fulda. Ein Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes alarmierte in der Nacht zu Montag (22.04.) die Polizei, nachdem er eine Person beim Einbruch in ein Brillengeschäft ertappt hatte.

Nach derzeitigen Erkenntnissen hebelte der Täter gegen 1.50 Uhr die Tür zum Verkaufsraum auf und nahm mehrere dutzend Brillen im Wert von mehreren tausend Euro an sich. Ein Sicherheitsdienstmitarbeiter traf den Täter auf frischer Tat an, informierte die Polizei und hielt ihn bis zum Eintreffen der Beamten fest. Diese übergaben das Diebesgut gleich wieder an einen Mitarbeiter des Ladens und nahmen im Anschluss den 43-jährigen Mann aus Poppenhausen vorübergehend mit zur Polizeidienststelle.

Von dort wurde er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen, da keine Haftgründe vorlagen. Der Mann muss sich nun wegen des Verdachts des besonders schweren Falls des Diebstahls verantworten.

Weitere Auskünfte erteilt die Staatsanwaltschaft in Fulda.

Dr. Christine Seban,

Staatsanwaltschaft Fulda,Pressesprecherin,0661/924-2704

Patrick Bug,

Polizeipräsidium Osthessen,Pressesprecher,0661/105-1099

Kontakt:

Polizeipräsidium OsthessenPresse- und ÖffentlichkeitsarbeitSeveringstraße 1-7, 36041 Fulda

Telefon: 0661 / 105-1099E-Mail: poea.ppoh@polizei.hessen.de(nur Mo. bis. Fr. - tagsüber)

Zentrale Erreichbarkeit:Telefon: 0661 / 105-0

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Original-Content von: Polizeipräsidium Osthessen, übermittelt durch news aktuell
Diese Meldung wurde am 23.04.2024, 04:09 Uhr durch das Polizeipräsidium Osthessen übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Fulda

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Rau, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Wurde Geld gestohlen, wurden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Original-Content von: „Meldungsgeber", übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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