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Unna - Nachtrag: Acht Personen nach schwerem Bandendiebstahl festgenommen - gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Dortmund und Polizei Unna
Unna (ots) -
Wie mit Pressemeldung vom 21.04.2024 berichtet, wurden in der Nacht zu Sonntag acht Personen bei einem schweren Bandendiebstahl bei einem Abschlepp- und Sicherstellungsbetrieb an der Max-Planck-Straße auf frischer Tat angetroffen.
Polizeiliche Ermittlungen hatten Hinweise auf einen Einbruch auf dem Firmengelände ergeben, sodass der Zugriff unmittelbar nach Tatansetzung unter Hinzuziehung von Spezialeinsatzkräften erfolgen konnte.
Die teilweise zu Fuß flüchtenden Täter konnten auf dem Betriebsgelände festgenommen werden. Eine Person erzog sich der Festnahme durch Flucht mit einem Lieferwagen. Dabei kam es zu einer Kollision mit einem Dienstfahrzeug der Polizei. Der Flüchtige fuhr in einer angrenzenden Sackgasse gegen einen Zaun eines Firmengeländes und konnte dort ebenfalls festgenommen werden.
Bei den acht Tatverdächtigen handelt es sich um 18 bis 25 Jahre alte, hauptsächlich im Märkischen Kreis wohnhafte Bandenmitglieder, die deutscher, deutsch-türkischer, syrischer, polnischer und irakischer Staatsbürgerschaft sind.
Für sechs Tatverdächtige wurde seitens der Staatsanwaltschaft kein Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gestellt. Sie wurden im Laufe des Sonntages aus dem Gewahrsam entlassen.
Gegen einen 24-jährigen Iraker und einen 18-jährigen Deutschen ergingen heute (22.04.2024) Haftbefehle, wobei der des 18-Jährige gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde. Der 24-Jährige wurde einer Justizvollzugsanstalt zugeführt.
Weitere Einzelheiten teilen Polizei und Staatsanwaltschaft zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit, da die Ermittlungen zum Sachverhalt weiterhin andauern.
Redaktionelle
Diese Meldung wurde am 22.04.2024, 04:16 Uhr durch die Kreispolizeibehörde Unna übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Unna
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Rau, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Wurde Geld gestohlen, wurden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Original-Content von: „Meldungsgeber", übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de