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Polizeimeldungen für Hanau, 18.04.2024: Erfolgreiche Fahrradcodieraktion der Polizeistation Hanau I und der Stadtpolizei Hanau - Weiterer Termin am 2. Mai 2024

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Beispielbild, Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / graphee.eu

Erfolgreiche Fahrradcodieraktion der Polizeistation Hanau I und der Stadtpolizei Hanau - Weiterer Termin am 2. Mai 2024

Hanau (ots) -

(fg) Am Dienstag bot die Polizeistation Hanau I in Kooperation mit der Stadtpolizei Hanau erneut eine kostenfreie Fahrradcodieraktion im Rathaus an. Auch dieses Mal stieß die Codierung auf großes Interesse, was an der Anzahl der Terminanfragen und der letztlich durchgeführten Codierungen deutlich wurde. Es konnten eine Vielzahl an Fahrrädern und Pedelecs mit der jeweiligen Friedberger Eigentümer Identifikations-Nummer (Abk. F.E.I.N.) versehen werden. Durch diesen Code kann die Eigentümerin beziehungsweise der Eigentümer des Wertgegenstands zurückverfolgt werden. Damit wird ein gestohlenes und codiertes Rad als Hehlerware praktisch unverwertbar.

Das starke Interesse an den Fahrradcodierungen stellten die Organisatoren bereits kurzer Zeit nach der Bekanntmachung der Aktion fest, da die angebotenen Termine innerhalb weniger Tage restlos vergeben waren. Leider konnten für den vergangenen Termin nicht alle Interessenten berücksichtigt werden. Daher und um noch weiteren Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahren die Möglichkeit einer Codierung zu bieten, folgt nun noch ein weiterer Termin am Donnerstag, 2. Mai 2024, von 10 bis 16 Uhr, ebenfalls im Hanauer Rathaus.

WICHTIG!

Für die Codierung bitte vorab eine Terminbuchung vornehmen. Die Buchung erfolgt telefonisch bei der Stadtpolizei Hanau unter der Rufnummer 06181/295-1900.

Wer sein Rad codieren lassen möchte, bringt bitte

  • die Fahrradunterlagen,

  • einen Personalausweis und einen Eigentumsnachweis mit.

Hinweis: Der Meldung ist ein Bild beigefügt (Quelle: PP Südosthessen).

Offenbach, 18.04.2024, Pressestelle, Felix Geis

Diese Meldung wurde am 18.04.2024, 04:13 Uhr durch das Polizeipräsidium Südosthessen übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Frankfurt am Main

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Rau, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Wurde Geld gestohlen, wurden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Original-Content von: „Meldungsgeber", übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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