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Polizeimeldungen für Minden, 16.04.2024: E-Scooter-Dieb auf frischer Tat ertappt - weiteren geklauten Roller sichergestellt

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Beispielbild, Diebstahl für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

E-Scooter-Dieb auf frischer Tat ertappt - weiteren geklauten Roller sichergestellt

Minden (ots) -

(AB) Wegen versuchtem Diebstahl muss sich ein 14-Jähriger verantworten, nachdem er am Sonntagabend von dem Gelände der Bierpohlschule einen fremden E-Scooter entwenden wollte.

Der 14-jährige Mindener hielt sich in den Abendstunden gegen 19.30 Uhr mit einem Freund (13) auf dem Schulhof der Grundschule am Bierpohlweg auf. Den Erkenntnissen nach führte der Jüngere einen E-Scooter mit sich.Eine weitere Personengruppe befand sich ebenfalls auf dem Gelände. Darunter ein 18-Jähriger, der auch seinen E-Scooter auf dem Schulhof parkte. Der beobachtete den 14-Jährigen dabei, als der sich seinem Gefährt näherte. Weil er nichts Gutes ahnte, sprach er den Jungen als Warnung lautstark an. Der wiederum ergriff kurzerhand das Anschauungsobjekt und damit tragenderweise die Flucht in Richtung Bierpohlsportplatz.Offenbar, weil die Diebstahlsperre des Rollers aktiviert und dieser somit nicht fahrbereit war, ließ der Flüchtige das Fahrzeug fallen und entfernte sich fußläufig weiter in Richtung Stiftsallee. Der Beklaute nahm die Verfolgung auf, stieg auf seinen wiedererlangten Scooter und eilte damit dem Dieb hinterher.Die zwischenzeitlich alarmierte Streifenwagenbesatzung stoppte beide.Während der Klärung des Sachverhaltes, fiel den Beamten der zuvor mitgebrachte Roller der Jugendlichen auf. Eine Überprüfung ergab, dass dieser wegen eines Diebstahls seit Anfang Februar im polizeilichen Fahndungssystem ausgeschrieben war. Die Gesetzeshüter nahmen das Fundstück mit zur Wache. Den Mindener Eigentümer konnten die Ermittler bereits ausfindig machen.

Auf den 14-Jährigen wird nun eine Strafanzeige wegen versuchten Diebstahls zukommen. Die Ermittlungen hinsichtlich des aufgefundenen E-Scooters, mit dem der 13-Jährige offenbar zuvor unterwegs war, nehmen die Kriminalbeamten ebenfalls auf.

Diese Meldung wurde am 16.04.2024, 04:12 Uhr durch die Polizei Minden-Lübbecke übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Minden-Lübbecke

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Wurde Geld gestohlen, wurden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Original-Content von: „Meldungsgeber", übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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roj/news.de

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