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Polizeimeldungen für Köln, 15.04.2024: Fahndungserfolg auf ganzer Strecke - Bundespolizei stellt gesuchte Straftäter

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Beispielbild, Verkehrskontrolle für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Rüdiger Kottmann

Fahndungserfolg auf ganzer Strecke - Bundespolizei stellt gesuchte Straftäter

Köln (ots) -

Am 14.04. sollen ein 17- und ein 22-Jähriger im Kölner Hauptbahnhof einen Diebstahl begangen haben. Bundespolizisten leiteten ein Strafverfahren gegen die Marokkaner ein. Zudem gelang es den Beamten gleich vier gesuchte Straftäter zu stellen. Zwei von ihnen wurden festgenommen und dem Polizeigewahrsam überstellt, zwei kamen mit der Zahlung einer Geldstrafe davon und durften die Dienststelle wieder verlassen.

Bereits um 01:15 Uhr beobachteten zivile Beamte der Fahndungs- und Ermittlungsgruppe Taschendiebstahl (FEG TD) einen 17- und einen 22-Jährigen beim Taschendiebstahl eines Mobiltelefons, nahmen sie vorläufig fest und führten sie der Dienststelle zu. Das Mobiltelefon stellten die Zivilen sicher und eröffneten ein Strafverfahren wegen "Diebstahls". Die beiden Männer konnten die Wache nach Abschluss der Maßnahmen wieder verlassen. Der Geschädigte erhielt sein Eigentum zurück. Bei der Überprüfung seiner Personalien offenbarte sich eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern zur Festnahme. Aufgrund von "Fahrens ohne Fahrerlaubnis" lag gegen ihn ein Urteil zur Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen oder wahlweise einer Zahlung von ca. 2000 Euro vor. Nach kurzer Rücksprache konnte der 31-jährige Grieche die Summe begleichen und die Polizeidienststelle wieder verlassen.

Gegen 18 Uhr kam es dann zu zwei weiteren Feststellungen:Beamte im Kölner Hauptbahnhof kontrollierten einen 36-jährigen Deutschen. Er war durch die Staatsanwaltschaft Wuppertal wegen "schweren Raubes" zur Untersuchungshaft ausgeschrieben.Bei der Kontrolle eines 39-jährigen Syrers offenbarte sich eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf aufgrund von "Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte".Die Einsatzkräfte nahmen die Männer fest und führten sie dem Polizeigewahrsam zu.

Um 20:00 Uhr wurde schließlich ein 38-jähriger Deutscher auf der Dienststelle vorstellig. Er wurde von der Staatsanwaltschaft Hamburg gesucht. Die Geldstrafe in Höhe von ca. 1200 Euro konnte er jedoch entrichten und wurde von der Dienststelle entlassen.

Diese Meldung wurde am 15.04.2024, 04:11 Uhr durch die Bundespolizeidirektion Sankt übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt.
ImJahr 2022 gab es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Wurde Geld gestohlen, wurden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Original-Content von: „Meldungsgeber", übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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roj/news.de

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