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Krankschreibung:  Arbeitnehmer aufgepasst: So melden Sie sich beim Chef richtig krank

Was dürfen Arbeitnehmer eigentlich tun, wenn sie krankgeschrieben sind, ohne dass es Ärger mit dem Chef gibt? (Foto) Suche
Was dürfen Arbeitnehmer eigentlich tun, wenn sie krankgeschrieben sind, ohne dass es Ärger mit dem Chef gibt? Bild: Fotolia / Stockfotos-MG

Wer schon vor Arbeitsbeginn merkt, dass sein Gesundheitszustand einen Besuch beim Arzt unumgänglich macht, der sollte so früh wie möglich seinen Arbeitgeber über die voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit informieren. Fachanwalt Karsten Kujath zufolge sollte der Chef spätestens zu Arbeitsbeginn Bescheid wissen, dass sein Mitarbeiter krank beim Arzt ist - und nicht erst im Laufe des Tages davon erfahren. Wer das nicht macht, dem droht eine Abmahnung - und bei wiederholtem Fehlverhalten sogar die Kündigung.

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Auch die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, im Volksmund Krankenschein genannt, sollte so schnell wie möglich zum Arbeitgeber gelangen, spätestens jedoch am dritten Kalendertag der Krankschreibung. Ein absolutes No-Go für alle, die sich keinen Ärger mit dem Boss einhandeln wollen: Drohen Sie bloß nicht damit, sich krankschreiben zu lassen, wenn Ihr Urlaubsantrag vom Chef abgelehnt wird!

Was tun, wenn der Chef die Krankmeldung nicht akzeptiert?

Wer seinem Arbeitgeber eine Krankschreibung vorlegt, der hat auch automatisch das Recht, sich vollständig auszukurieren - der Chef darf also keinen krankgeschriebenen Mitarbeiter zum Weiterarbeiten verdonnern. Auch eine Zwischenlösung, wie beispielsweise die Anordnung zum Arbeiten vom Krankenlager aus, ist dem Fachanwalt für Arbeitsrecht zufolge unzulässig. Hat der Vorgesetzte allerdings den Verdacht, sein Mitarbeiter macht blau, gelten andere Regeln: "In diesem Fall könnte der Vorgesetzte den Medizinischen Dienst der Krankenkassen einschalten. Dann könnte der Arbeitnehmer verpflichtet sein, sich einem anderen Arzt vorzustellen", so Karsten Kujath.

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/kad/news.de

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