Fristlose Kündigung: Warum die Online-Krankschreibung Risiken bergen kann

Stellen Sie sich vor, Sie lassen sich online krankschreiben - nur um wenig später von Ihrem Arbeitgeber gekündigt zu werden. Genau ein solcher Fall landete jüngst vor Gericht - und endete tatsächlich mit einer fristlosen Kündigung.

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Damit eine Online-Krankschreibung wirklich gültig ist, muss zumindest ein Telefonat mit dem Arzt stattgefunden haben. (Foto) Suche
Damit eine Online-Krankschreibung wirklich gültig ist, muss zumindest ein Telefonat mit dem Arzt stattgefunden haben. Bild: picture alliance/dpa | Hannes P Albert
  • Eine Online-Krankschreibung kann schnell zur Falle werden für Arbeitnehmer
  • Der Grund: Die AU wird nur akzeptiert, wenn eine ärztliche Untersuchung stattgefunden hat
  • Ist das nicht der Fall, kann das schlimmstenfalls zur Kündigung führen

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Wie gewohnt werden im Winter natürlich auch wieder häufiger Menschen krank. Das führt dazu, dass die Arztpraxen geradezu überfüllt sind. Wer keine Lust auf das ewige Warten hat, kann sich seit 2018 optional auch online krankschreiben lassen. Doch Vorsicht: Was wie eine praktische Lösung erscheint, kann für einige Arbeitgeber Grund zur Kündigung sein.

Online-Krankschreibung kann zur Kündigung führen

Schon wenige Klicks reichen aus, um das Wartezimmer zu umgehen und die Online-Krankschreibung zu erhalten. Auf den ersten Blick ist das nicht nur praktisch, sondern schont auch die Nerven. Entsprechend entschied sich auch ein IT-Berater aus Nordrhein-Westfahlen. Nur: Wenig später erhielt er plötzlich die Kündigung. Sein Arbeitgeber sah in dem Vorgehen einen schweren Vertrauensbruch. Was war passiert?

Statt 100 Euro für eine reguläre Online-Sprechstunde zu zahlen, wählte der IT-Berater einen anderen Weg. Laut dem Landesarbeitsgericht Hamm musste der Betroffene im August 2024 lediglich einen Online-Fragebogen ausfüllen, um an die Krankschreibung zu kommen. Ein Telefonat oder ein Video-Chat, wie sonst üblich bei Online-Krankschreibungen, fanden nicht statt. Die Bescheinigung wirkte dabei wie ein regulärer Krankenschein, wobei sie folgende Zeile enthielt: "Voraussichtlich arbeitsunfähig aufgrund Fernuntersuchung nur mittels Fragebogen [...]."

Eine Zeile in der Krankschreibung entlarvt den Betrug

Nur wenige Tage später wurde ein Mitarbeiter des Unternehmens auf diesen Satz in der Krankschreibung aufmerksam und informierte die Personalabteilung. Der Verdacht: Der Attest wurde gefälscht. In der Folge wurde der IT-Berater fristlos gekündigt. Der IT-Berater ging rechtlich gegen die Entlassung vor - zunächst sogar mit Erfolg. Das Arbeitsgericht Dortmund gab dem Arbeitnehmer Recht, eine Abmahnung hätte genügt, so die Richter.

Das Landesarbeitsgericht Hamm bestätigte allerdings im September 2025 die fristlose Kündigung. Nach Einschätzung der Richter des LAG Hamm täuschte der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber bewusst. Die Bescheinigung erfüllte nicht die Vorgaben der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie, die eine ärztliche Untersuchung voraussetzt.

Welche Regeln wirklich bei Online-Krankschreibungen zu beachten sind

Ironisch: Die Webseite des Anbieters wies ihre Kunden sogar auf die Risiken einer solchen Krankschreibung hin. In einem Hinweistext stand demnach folgendes: "Krankschreibung mit Arztgespräch gültig mit Geld-zurück-Garantie, falls Deine AU nicht sofort akzeptiert wird. [...] Beim AU-Schein OHNE Arztgespräch solltest Du Deinen Arbeitgeber sofort um Akzeptanz der AU bitten."

Tatsächlich gelten für die telemedizinische Krankschreibung strenge Regeln. So können sich bekannte Patienten sieben Tage lang krankschreiben lassen, unbekannte Patienten nur drei Tage, wie die Apothekenumschau erklärt. Gültig sind Krankschreibungen nur nach einem echten Arztkontakt per Telefon oder Videoanruf - wer mit Fragebögen versucht, die Untersuchung zu umgehen, wird daher schnell merken, dass dies nicht zulässig ist.

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