Lieferengpass bei BREVACTID 1500 I.E. PULVER UND LÖSUNGSMITTEL ZUR HERSTELLUNG EINER INJEKTIONSLÖSUNG: Wann ist das Medikament wieder verfügbar?

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) am 25.07.2025 mitteilte, gibt es aktuell auch beim Arzneimittel BREVACTID 1500 I.E. PULVER UND LÖSUNGSMITTEL ZUR HERSTELLUNG EINER INJEKTIONSLÖSUNG Lieferengpässe. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

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Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Axel Bueckert

Trotz eines ärztlichen Rezepts schickt Sie die Apotheke ohne Medikament wieder nach Hause? Seit einiger Zeit erleben das viele Menschen, denn in ganz Europa sind die Medikamente knapp. Immer mehr Patienten müssen deshalb auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Das gilt aktuell auch für BREVACTID 1500 I.E. PULVER UND LÖSUNGSMITTEL ZUR HERSTELLUNG EINER INJEKTIONSLÖSUNG.

Erhöhte Nachfrage nach BREVACTID 1500 I.E. PULVER UND LÖSUNGSMITTEL ZUR HERSTELLUNG EINER INJEKTIONSLÖSUNG

Für das Medikament vom Hersteller Ferring GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 25.07.2025 bis zum 15.10.2025 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Als Alternativpräparat für BREVACTID® 1500 I.E. wird jedoch vom Bundesinstitut BREVACTID 1500 I.E. Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektionslösung - Einreichungsnummer: 2167815 vorgeschlagen, was die Lage etwas entspannen könnte. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Vom Kauf anderer Präparate ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal wird dringend abgeraten.

Eine Schlüsselentwicklung hat wesentlich dazu beigetragen, die Problematik von Lieferengpässen zu verschärfen. Auf der einen Seite haben Rabattverträge, die zwischen den Krankenkassen und Pharmaunternehmen geschlossen wurden, zu Preissenkungen bei Arzneimitteln geführt, insbesondere bei Generika (wirkstoffgleiche Kopien). Dies ist vorteilhaft für die Patienten, hat jedoch zur Folge, dass Pharmaunternehmen, die ihre Medikamente in Deutschland vertreiben, bestrebt sind, die Wirkstoffe zu günstigsten Konditionen zu beschaffen, was oft in China oder Indien geschieht. Für BREVACTID® 1500 I.E. teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

BREVACTID 1500 I.E. PULVER UND LÖSUNGSMITTEL ZUR HERSTELLUNG EINER INJEKTIONSLÖSUNG: Die Details zum Medikament

BREVACTID® 1500 I.E. ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Choriongonadotropin von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Nondescensus testis, nicht näher bezeichnet
  • Hypopituitarismus
MedikamentBREVACTID 1500 I.E. PULVER UND LÖSUNGSMITTEL ZUR HERSTELLUNG EINER INJEKTIONSLÖSUNG
HerstellerFerring GmbH
PZN06090843
WirkstoffChoriongonadotropin
Gültigkeitszeitraum25.07.2025 bis 15.10.2025
relevant im Krankenhausnein
AlternativpräparatBREVACTID 1500 I.E. Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektionslösung - Einreichungsnummer: 2167815
Begründung für den LieferengpassErhöhte Nachfrage

(Stand der Meldung: 25.07.2025)

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Aufgrund des andauernden Engpasses ist es im Fall BREVACTID 1500 I.E. PULVER UND LÖSUNGSMITTEL ZUR HERSTELLUNG EINER INJEKTIONSLÖSUNG unklar, ob der aktuell definierte Geltungszeitraum eingehalten wird.

Besonders gefordert sind derzeit die Apotheken, die mit viel Köpfchen auf die entsprechenden Engpässe reagieren müssen. Bei manchem Medikament ist es etwa möglich, von der Packungsgröße abweichen oder Alternativen ausgeben. Im Großen und Ganzen scheint das zwar gut zu funktionieren, langfristig ist das aber natürlich keine Lösung. Schon seit einer Weile wird versucht, die Problematik der Arzneimittellieferengpässe einzuschränken. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Dieses sieht unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 25.07.2025, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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