Zuletzt wurde am 26.05.2023 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Medikament ROSUVASTATIN ARISTO® 10 MG bezieht. Bereits am 24.03.2023 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!
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Schon vor der Corona-Pandemie hat es bei der Lieferung von Arzneimitteln immer wieder Schwierigkeiten gegeben. Nun ist die Lage aber ernst: Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch ROSUVASTATIN ARISTO® 10 MG ist aktuell betroffen.
Lieferengpass beim Medikament ROSUVASTATIN ARISTO® 10 MG: "Probleme beim Sonstigen Hersteller"
Für das Medikament vom Hersteller Aristo Pharma GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 24.03.2023 bis zum 30.06.2023 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für ROSUVASTATIN ARISTO® 10 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Trotz allem kann es sinnvoll sein, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall gilt hier: Von der Suche nach Alternativen im Ausland ist absolut abzuraten.
Viele Ursachen können dafür verantwortlich sein, dass Medikamente nicht rechtzeitig geliefert werden können. So können neben Produktionsproblemen auch regulatorische Faktoren eine Rolle spielen, wie z.B. behördliche Zulassungen und Kontrollen, die die Produktion und Lieferung verzögern. Für ROSUVASTATIN ARISTO® 10 MG teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten "Probleme beim Sonstigen Hersteller" mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
ROSUVASTATIN ARISTO® 10 MG: Die Details zum Herz-Kreislauf-Medikament
Bei Rosuvastatin Aristo® 10 mg handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Rosuvastatin-Hemicalcium von Bedeutung ist.
Das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC) ermöglicht eine präzisere Einordnung des Medikaments. Die amtliche Klassifikation für Arzneistoffe unterteilt diese in 15 Hauptgruppen auf der ersten Ebene, wodurch erkennbar wird, auf welches Organ oder System der Arzneistoff hauptsächlich wirkt. ROSUVASTATIN ARISTO® 10 MG lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:
- Ebene 1 - Kardiovaskuläres System
- Ebene 2 - Mittel, die den Lipidstoffwechsel beeinflussen
- Ebene 3 - Mittel, die den Lipidstoffwechsel beeinflussen, rein
- Ebene 4 - HMG-CoA-Reduktasehemmer
Rosuvastatin Aristo® 10 mg gehört zur Gruppe C, ist also demnach ein Kreislauf- Medikament. Diese ATC-Gruppe bezieht sich auf Medikamente für das Herz und das Kreislaufsystem. Sie enthält Arzneimittel zur Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Bluthochdruck, Angina pectoris und Herzinsuffizienz sowie eine Vielzahl von weiteren Arzneimitteln, die zur Prävention und Behandlung von Herzerkrankungen eingesetzt werden.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Herz-Kreislauf-Krankheit, nicht näher bezeichnet
- Reine Hypercholesterinämie
- Gemischte Hyperlipidämie
Lieferengpass und Ursachen in der Übersicht
| Medikament | ROSUVASTATIN ARISTO® 10 MG |
|---|---|
| Hersteller | Aristo Pharma GmbH |
| PZN | 13588590 |
| Wirkstoff | Rosuvastatin-Hemicalcium |
| Gültigkeitszeitraum | 24.03.2023 bis 30.06.2023 |
| relevant im Krankenhaus | nein |
| Alternativpräparat | keine Angaben |
| Begründung für den Lieferengpass | Probleme beim Sonstigen Hersteller |
Lieferengpässe in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?
Die Möglichkeit einer Verlängerung des Geltungszeitraums besteht im Fall ROSUVASTATIN ARISTO® 10 MG aufgrund des anhaltenden Engpasses.
Die Apotheken stehen derzeit vor einer besonderen Herausforderung und müssen mit klugen Entscheidungen auf die Engpässe reagieren. Bei manchen Medikamenten ist es möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen bereitzustellen. Zwar scheint dies aktuell gut zu funktionieren, jedoch sollte dieses Provisorium nicht zur nachhaltigen Lösung der Probleme werden. Nach den Beratungen im März 2023 sind die Regierungchefs der Länder zu dem Schluss gekommen, dass die bislang ergriffenen oder geplanten Strategien der Bundesregierung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln nicht ausreichen. Daher fordern die Bundesländer zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Lieferschwierigkeiten bei wichtigen Medikamenten.
+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 26.05.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de