Corona-Maßnahmen: Streit um Corona-Demos - Berliner Polizei siegt vor Gericht
Durften Demos gegen die Corona-Politik von der Polizei aufgelöst werden, weil viele Teilnehmer Vorschriften der Polizei zu Masken und Abständen missachteten? Ein Berliner Gericht hat entschieden.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Im Rechtsstreit um Corona-Demonstrationen hat der Organisator der sogenannten "Querdenker"-Veranstaltungen gegen die Berliner Polizei verloren. Die Auflösungen und andere Einschränkungen von zwei Demonstrationen gegen die Corona-Politik durch die Polizei im August 2020 waren nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts rechtmäßig.
Gegen dieses damalige Vorgehen der Polizei hatte der "Querdenker"-Initiator Michael Ballweg geklagt. Nun unterlag er am Donnerstag. Sein Anwalt kündigte Berufung beim Oberverwaltungsgericht an.
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Besondere Gefahrenlage zu Beginn der Pandemie
Das Gericht begründete seine Entscheidung vor Dutzenden Unterstützern Ballwegs im Saal mit Verweis auf die besondere Gefahrenlage zu Beginn der Pandemie. Die Gefährlichkeit des Virus habe man damals noch nicht sicher einschätzen können. Es habe auch noch keine Impfung gegeben. Deswegen seien die Anforderungen zur Auflösung einer Demonstration mitunter auch geringer gewesen.
Ballweg und sein Anwalt hatten in der Verhandlung betont, dass die Polizei sich im Sommer 2020 bei ihren Entscheidungen gegen die Demonstrationen auf keine wissenschaftlichen Grundlagen gestützt habe. "Der wissenschaftliche Erkenntnisstand damals war schon ein anderer", sagte der Anwalt. "Man wollte den Menschen bei Demonstrationen die Masken aufzwingen." Das sei rechtswidrig, verfassungswidrig und "bei dieser Hitze ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit" gewesen.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
kns/roj/news.de
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