
Begleitet von zahlreichen Zuschauern hat das Berliner Verwaltungsgericht über die Auflösung von Demonstrationen der sogenannten Querdenker gegen Corona-Maßnahmen verhandelt. "Querdenker"-Initiator Michael Ballweg und sein Anwalt betonten am Vormittag als Kläger im Gerichtssaal, dass die Polizei sich im Sommer 2020 bei ihren Entscheidungen gegen die Demonstrationen auf keine wissenschaftlichen Grundlagen gestützt habe.
Wegen Verstößen von Demoteilnehmern gegen die Masken- und Abstandspflicht hatte die Berliner Polizei am 1. August 2020 eine Kundgebung mit rund 20.000 Teilnehmern im Regierungsviertel aufgelöst. Am 29. August war eine weitere Demonstration stark eingeschränkt worden.
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Anwalt: "Man wollte den Menschen Masken aufzwingen"
"Der wissenschaftliche Erkenntnisstand damals war schon ein anderer", sagte der Anwalt Ballwegs, der die Klage gegen die Polizei eingereicht hatte. Die Polizei habe beim Robert Koch-Institut (RKI) nicht nachgefragt, ob unter freiem Himmel ohne Maske tatsächlich eine erhöhte Ansteckungsgefahr bestehe. "Man wollte den Menschen bei Demonstrationen die Masken aufzwingen."
Applaus im Gericht
Der Anwalt sagte weiter: "Auch unter damaligen Gesichtspunkten war diese Auflage rechtswidrig und verfassungswidrig. Und bei dieser Hitze ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit." Viele der knapp 100 Anhänger der sogenannten Querdenken-Bewegung im Gerichtssaal applaudierten, bis der Richter sie ermahnte.
Eine Vertreterin der Berliner Polizei hingegen sagte, aus der Vielzahl der damaligen Erkenntnisse hätten sich die Behörden ein Bild machen müssen. "Man brauchte eine Gefahrenabwehr." Es sei um Alltagserfahrung, lebensnahe Entscheidungen und Gesundheitsschutz gegangen. Eine hundertprozentige Gewissheit habe es nicht gegeben. Jetzt wisse man mehr.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
kns/roj/news.de
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