Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt im Jahr 2024 mitteilte, kommt es beim Medikament LUTINUS® 100 MG weiterhin zu Lieferengpässen. Schon zuvor war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Probleme gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Davon betroffen ist aktuell auch LUTINUS® 100 MG.
Produktionsprobleme bei LUTINUS® 100 MG
Aktuell ist die Lieferengpassmeldung für das Medikament, vertrieben von Ferring GmbH, im Zeitraum vom 27.05.2024 bis zum 28.02.2025 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für LUTINUS® 100 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Wenn Sie das Medikament dringend brauchen, sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Apotheker eine Lösung suchen. In jedem Fall muss beachtet werden: Die Suche nach Alternativen im Ausland sollte unbedingt vermieden werden.
Knappheiten bei der Medikamentenversorgung können auf verschiedene Faktoren zurückgeführt werden. Diese reichen von Verunreinigungen in den Arzneimitteln bis zur Einstellung der Produktion durch Hersteller. Dennoch liegt die vorrangige Ursache des Problems darin, dass für die meisten Wirkstoffe nur eine begrenzte Anzahl von Herstellern existiert, von denen viele ihren Sitz in Ländern wie China und Indien haben, die oft weit entfernt liegen. Im vorliegenden Fall sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Probleme in der Herstellung" angegeben wird. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
LUTINUS® 100 MG: Die Details zum Arzneimittel
Bei LUTINUS® 100 MG handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Progesteron von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Fertilisationsfördernde Maßnahme, nicht näher bezeichnet
Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:
- Das Arzneimittel ist eine Vaginaltablette, die das natürliche weibliche Sexualhormon Progesteron (Gelbkörperhormon) enthält.
- Es wird bei Frauen angewendet, die im Rahmen einer künstlichen Befruchtung (Assistierte Reproduktionstherapie, ART) zusätzliches Progesteron benötigen.
- Progesteron wirkt auf die Gebärmutterschleimhaut und hilft Ihnen schwanger zu werden und zu bleiben, wenn Sie wegen Infertilität in Behandlung sind.
Medikament | LUTINUS® 100 MG |
---|---|
Hersteller | Ferring GmbH |
PZN | 06129611 |
Wirkstoff | Progesteron |
Gültigkeitszeitraum | 27.05.2024 bis 28.02.2025 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Probleme in der Herstellung |
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Wann ist das Medikament wieder lieferbar?
Eine Verlängerung des Geltungszeitraums im Fall LUTINUS® 100 MG ist derzeit nicht ausgeschlossen, da der Engpass weiterhin besteht.
Aktuell sind die Apotheken besonders gefordert und müssen klug auf die vorhandenen Engpässe reagieren. Bei einigen Medikamenten ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Obwohl dies derzeit gut zu funktionieren scheint, stellt es auf Dauer jedoch keine ausreichende Lösung für die Probleme dar.
Schon seit einer Weile wird versucht, die Problematik der Arzneimittellieferengpässe einzuschränken. Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene gibt es inzwischen Gesetze und Strategiepapiere. Das übergeordnete Bestreben ist, die Produktion verstärkt nach Europa zu verlagern. Es wird interessant sein zu beobachten, wie sich die Umsetzung der neuen Bestimmungen auf das Problem auswirkt.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 06.01.2025, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
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