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Lieferengpass bei TRIMIPRAMIN 50 - 1 A PHARMA®: Wie steht es um die Verfügbarkeit des Medikaments?

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuletzt im Jahr 2023 mitteilte, kommt es beim Arzneimittel TRIMIPRAMIN 50 - 1 A PHARMA® weiterhin zu Lieferengpässen. Schon zuvor war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Axel Bueckert

Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Davon betroffen ist aktuell auch TRIMIPRAMIN 50 - 1 A PHARMA®.

Lieferschwierigkeiten beim Medikament TRIMIPRAMIN 50 - 1 A PHARMA®: "Erhöhte Nachfrage"

Die Meldung über den Lieferengpass für das Medikament der Firma 1 A Pharma GmbH (D) hat derzeit eine Gültigkeit bis zum 17.11.2023. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für TRIMIPRAMIN 50 - 1 A PHARMA® wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Trotzdem könnte es sich als nützlich erweisen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall muss beachtet werden: Produkte sollten erst nach fachkundiger Beratung erworben werden.

Ursachen für Lieferengpässe können insgesamt vielfältig sein und reichen von Produktionsproblemen bis hin zu regulatorischen Hindernissen. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

TRIMIPRAMIN 50 - 1 A PHARMA®: Die Details zum Medikament

Bei Trimipramin 50 - 1 A Pharma® handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Trimipraminmaleat von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Depressive Episode, nicht näher bezeichnet
MedikamentTRIMIPRAMIN 50 - 1 A PHARMA®
Hersteller1 A Pharma GmbH
PZN00278250
WirkstoffTrimipraminmaleat
Gültigkeitszeitraum13.11.2023 bis 06.02.2024
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassErhöhte Nachfrage

Verfügbarkeit und Ausblick

Da der Engpass im Fall TRIMIPRAMIN 50 - 1 A PHARMA® möglicherweise länger anhält, bleibt unklar, ob der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird.

Gerade jetzt sind die Apotheken besonders gefragt und müssen mit viel Geschick auf die aktuellen Engpässe reagieren. Unter Umständen ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen anzubieten. Obwohl dies derzeit eine gute Lösung darstellt, sollte dieses Provisorium kein Dauerzustand werden.
Schon seit längerem gab es Bestrebungen, Lieferengpässe von Medikamenten einzudämmen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Laut der offiziellen Website des Bundesgesundheitsministeriums zielt es darauf ab, die Produktion von Medikamenten vermehrt in Europa anzusiedeln, um die Herausforderung der Lieferengpässe anzugehen und die Vielfalt der Anbieter zu erhöhen. Wir werden sehen, wie sich die Umsetzung der neuen Regelungen auf das Problem auswirkt.

+++ Redaktioneller Hinweis: Unsere Meldungen zu den Lieferengpässen werden von unseren Redakteuren produziert und regelmäßig mit neuen Recherchen angereichert. Die damit verbundenen aktuellen Daten im Artikel werden dabei durch uns vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingepflegt, was automatisiert geschieht, um möglichst aktuelle Angaben machen zu können (zuletzt am 08.01.2024). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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roj/news.de

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