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Lieferengpass bei ARILIN®: Wie steht es um die Verfügbarkeit des Medikaments?

Am 07.11.2023 wurde vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet, dass es aktuell auch beim Medikament ARILIN® Lieferengpässe gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. (Foto) Suche
Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Bild: Adobe Stock / USeePhoto

Schon vor der Corona-Pandemie hat es bei der Lieferung von Arzneimitteln immer wieder Schwierigkeiten gegeben. Nun ist die Lage aber ernst: Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Das gilt aktuell auch für ARILIN®.

Lieferengpass beim Medikament ARILIN®: "Erhöhte Nachfrage"

Derzeit betrifft die Lieferengpassmeldung das Medikament von Dr. August Wolff GmbH & Co.KG Arzneimittel und ist für den Zeitraum vom 07.11.2023 bis zum 01.12.2023 wirksam. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für ARILIN® wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Trotz allem kann es sinnvoll sein, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Unzweifelhaft ist aber: Von der Suche nach Alternativen im Ausland ist absolut abzuraten.

Lieferengpässe können immer wieder aus verschiedenen Gründen entstehen, etwa wegen Produktionsproblemen sowie regulatorischen Hürden, die sich auf die Freigabe und den Transport von Medikamenten auswirken können. Für ARILIN® teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

ARILIN®: Die Details zum Medikament für das Urogenitalsystem

Arilin® ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Metronidazol von Bedeutung.
Das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC) ermöglicht eine präzisere Einordnung des Medikaments. Die amtliche Klassifikation für Arzneistoffe unterteilt diese in 15 Hauptgruppen auf der ersten Ebene, wodurch erkennbar wird, auf welches Organ oder System der Arzneistoff hauptsächlich wirkt. ARILIN® lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:

  • Ebene 1 - Urogenitalsystem und Sexualhormone
  • Ebene 2 - Gynäkologische Antiinfektiva und Antiseptika
  • Ebene 3 - Antiinfektiva und Antiseptika, exkl. Kombinationen mit Corticosteroiden
  • Ebene 4 - Imidazol-Derivate

Arilin® gehört zur Gruppe G, ist also demnach ein Medikament für das Urogenitalsystem. Innerhalb der Gruppe gibt es verschiedene Unterklassen, die sich auf spezifische Arten von Medikamenten zur Behandlung von Erkrankungen des Urogenitalsystems und zur Regulierung von Hormonen und Geschlechtsfunktionen beziehen. Dazu gehören unter anderem Hormone und Arzneimittel zur Behandlung von Impotenz.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Akute Kolpitis

Lieferengpass und Ursachen in der Übersicht

MedikamentARILIN®
HerstellerDr. August Wolff GmbH & Co. KG Arzneimittel
PZN02240783
WirkstoffMetronidazol
Gültigkeitszeitraum07.11.2023 bis 01.12.2023
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassErhöhte Nachfrage

Wann ist das Medikament wieder verfügbar?

Es ist unklar, ob im Fall ARILIN® der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird, da der Engpass möglicherweise länger anhält.

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die vorhandenen Engpässe reagieren. In bestimmten Fällen können sie beispielsweise von der vorgegebenen Packungsgröße abweichen oder Alternativen bereitstellen. Obwohl dies derzeit gut funktioniert, ist das jedoch langfristig keine Lösung.
Es wird bereits seit geraumer Zeit versucht, die Lieferengpässe von Medikamenten zu bewältigen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Wir werden sehen, wie sich die Umsetzung der neuen Regelungen auf das Problem auswirkt.

+++ Redaktioneller Hinweis: Unsere Meldungen zu den Lieferengpässen werden von unseren Redakteuren produziert und regelmäßig mit neuen Recherchen angereichert. Die damit verbundenen aktuellen Daten im Artikel werden dabei durch uns vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingepflegt, was automatisiert geschieht, um möglichst aktuelle Angaben machen zu können (zuletzt am 07.11.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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