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Lieferengpass bei TAVOR 1,0 MG: Jetzt ist auch dieses Medikament von der Knappheit betroffen

Am 11.07.2023 wurde vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet, dass es aktuell auch beim Medikament TAVOR 1,0 MG Lieferengpässe gibt. Wie lange es vermutlich zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: Adobe Stock / USeePhoto

Schon vor der Corona-Pandemie hat es bei der Lieferung von Arzneimitteln immer wieder Schwierigkeiten gegeben. Nun ist die Lage aber ernst: Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Das gilt aktuell auch für TAVOR 1,0 MG.

Mögliche Ursachen für Lieferschwierigkeiten bei TAVOR 1,0 MG

Für das Medikament vom Hersteller Pfizer Pharma GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 31.07.2023 bis zum 31.10.2023 gültig. Problematisch ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament eine hohe Relevanz für Krankenhäuser hat. Als Alternativpräparat für TAVOR 1,0 MG wird jedoch vom Bundesinstitut Lorazepam-neuraxpharm 1 mg vorgeschlagen, was die Lage etwas entspannen könnte. In jedem Fall gilt hier: Vom Kauf anderer Präperate ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal wird dringend abgeraten.

Ob Qualitätsprobleme bei der Produktion bis hin zu Verpackungsproblemen: die Ursachen für die Lieferengpässe sind vielfältig. Im vorliegenden Fall können vom BfArM jedoch aktuell keine genauen Angaben gemacht werden. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

TAVOR 1,0 MG: Die Details zum Arzneimittel zur Behandlung des Nervensystems

Bei Tavor 1,0 mg handelt es sich um ein zugelassenes Medikament, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Lorazepam von Bedeutung ist.
Das Medikament kann genauer eigeordnet werden, indem man das amtliche Klassifikationssystem für Arzneistoffe, das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC), verwendet. Das ATC unterteilt die Arzneistoffe in 15 Hauptgruppen auf der ersten Ebene, was einen Hinweis darauf gibt, welches Organ oder System der Arzneistoff hauptsächlich beeinflusst. TAVOR 1,0 MG lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:

  • Ebene 1 - Nervensystem
  • Ebene 2 - Psycholeptika
  • Ebene 3 - Anxiolytika
  • Ebene 4 - Benzodiazepin-Derivate

Tavor 1,0 mg gehört zur Gruppe N, ist also demnach ein Medikament zur Behandlung des Nervensystems. Die Gruppe N umfasst eine Vielzahl von Arzneimitteln, die bei verschiedenen Erkrankungen des Nervensystems eingesetzt werden können. Dazu gehören Anästhetika, Analgetika, Antiepileptika und Antiparkinsonmittel. Außerdem gibt es verschiedene Psycholeptika (Neuroleptika) und Psychoanaleptika (Antidepressiva), die bei psychiatrischen Erkrankungen eingesetzt werden können.

Alles zum Lieferengpass auf einen Blick

MedikamentTAVOR 1,0 MG
HerstellerPfizer Pharma GmbH
PZN01463682
WirkstoffLorazepam
Gültigkeitszeitraum31.07.2023 bis 31.10.2023
relevant im Krankenhausja
AlternativpräparatLorazepam-neuraxpharm 1 mg
Begründung für den Lieferengpasskeine Angaben

Wann ist das Medikament wieder lieferbar?

Da der Engpass im Fall TAVOR 1,0 MG möglicherweise länger anhält, bleibt unklar, ob der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird.

Die Apotheken sind derzeit besonders gefordert und müssen mit viel Weitblick auf die entsprechenden Engpässe reagieren. In manchen Fällen ist es beispielsweise möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Zwar scheint dies im Großen und Ganzen gut zu funktionieren, es ist jedoch auf lange Sicht keine Lösung des Problems. Schon seit längerem gibt es Bestrebungen, Lieferengpässe von Arzneimitteln einzudämmen. Ende Juni 2023 ist dazu von der Ampel ein Gesetzesentwurf vorgestellt worden, der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vorschreibt und Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder vorsieht. Ob, wann und wie sich die neuen Regelungen auf die Lieferengpässe auswirken, ist aktuell noch nicht einzuschätzen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 11.07.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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roj/news.de

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