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Lieferengpass bei RHINISAN® 55 ΜG/DOSIS: Darum ist das Medikament aktuell nicht lieferbar

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) am 23.06.2023 mitteilte, gibt es aktuell auch beim Medikament RHINISAN® 55 ΜG/DOSIS Lieferengpässe. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: Adobe Stock / benjaminnolte

Schon vor der Corona-Pandemie hat es bei der Lieferung von Arzneimitteln immer wieder Schwierigkeiten gegeben. Nun ist die Lage aber ernst: Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch RHINISAN® 55 ΜG/DOSIS ist aktuell betroffen.

Ursachen für Lieferschwierigkeiten bei RHINISAN® 55 ΜG/DOSIS

Für das Medikament vom Pharmazeuten A. Nattermann & Cie GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 28.06.2023 bis zum 16.10.2023 gültig. Problematisch ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament eine hohe Relevanz für Krankenhäuser hat. Als Alternativpräparat für RHINISAN® 55 ΜG/DOSIS wird jedoch vom Bundesinstitut NASACORT 55 Mikrogramm/Dosis vorgeschlagen, was die Lage etwas entspannen könnte. In jedem Fall gilt hier: Vom Kauf anderer Präperate ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal wird dringend abgeraten.

Verschiedene Faktoren können individuell oder in Kombination dazu führen, dass es zu einem Lieferengpass bei einem bestimmten Medikament kommt. Für RHINISAN® 55 ΜG/DOSIS sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Probleme bei der Chargenprüfung" angegeben wird.

RHINISAN® 55 ΜG/DOSIS: Die Details zum Medikament zur Behandlung des Respirationstrakts

Bei RHINISAN® 55 µg/Dosis handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Triamcinolonacetonid von Bedeutung ist.
Das Medikament kann genauer zugeordnet werden, indem man das internationale Klassifikationssystem für Arzneistoffe, das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC), verwendet. Das ATC unterteilt die Arzneistoffe in 15 Hauptgruppen auf der ersten Ebene, was einen Hinweis darauf gibt, welches Organ oder System der Arzneistoff hauptsächlich beeinflusst. RHINISAN® 55 ΜG/DOSIS lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:

  • Ebene 1 - Respirationstrakt
  • Ebene 2 - Rhinologika
  • Ebene 3 - Dekongestiva und andere Rhinologika zur topischen Anwendung
  • Ebene 4 - Corticosteroide

RHINISAN® 55 µg/Dosis gehört zur Gruppe R, ist also demnach ein Medikament zur Behandlung des Respirationstrakts. Die Gruppe R umfasst eine Vielzahl von Arzneimitteln, die bei verschiedenen Erkrankungen des Atmungssystems eingesetzt werden können, einschließlich Nasenpräparaten, Mitteln zur Behandlung von Erkrankungen des Halses, Mitteln zur Behandlung von Erkrankungen der Atemwege, Husten- und Erkältungsmitteln, Antihistaminika zur systemischen Anwendung und anderen Atemwegsmedikamenten.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Sonstige saisonale allergische Rhinopathie
  • Sonstige allergische Rhinopathie

Ursachen und Details zum Lieferengpass auf einen Blick

MedikamentRHINISAN® 55 ΜG/DOSIS
HerstellerA. Nattermann & Cie. Gesellschaft mit beschränkter Haftung
PZN01453927
WirkstoffTriamcinolonacetonid
Gültigkeitszeitraum28.06.2023 bis 16.10.2023
relevant im Krankenhausja
AlternativpräparatNASACORT 55 Mikrogramm/Dosis
Begründung für den LieferengpassProbleme bei der Chargenprüfung

Verfügbarkeit und Ausblick

Aufgrund des andauernden Engpasses ist es im Fall RHINISAN® 55 ΜG/DOSIS unklar, ob der aktuell definierte Geltungszeitraum eingehalten wird.

Die Apotheken stehen derzeit vor einer besonderen Herausforderung und müssen mit klugen Entscheidungen auf die Engpässe reagieren. Bei manchen Medikamenten ist es möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen bereitzustellen. Zwar scheint dies aktuell gut zu funktionieren, jedoch sollte dieses Provisorium nicht zur nachhaltigen Lösung der Probleme werden. Schon seit längerem gibt es Bestrebungen, Lieferengpässe von Arzneimitteln einzudämmen. Ende Juni 2023 ist dazu endlich im Bundestag ein Gesetzesentwurf vorgestellt worden, der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vorschreibt und Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder vorsieht. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Umsetzung der neuen Regelungen sich auf das Problem auswirkt.

+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 23.06.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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roj/news.de

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