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Lieferengpass bei DIPROSONE® DEPOT 1 ML AMPULLE: Wann ist das Medikament wieder lieferbar?

Bereits im Jahr 2024 wurde vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet, dass es anhaltend auch beim Medikament DIPROSONE® DEPOT 1 ML AMPULLE Lieferengpässe gibt. Wieso es zu Einschränkungen kommt und wofür das Arzneimittel gebraucht wird, erfahren Sie hier auf news.de!

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. (Foto) Suche
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Axel Bueckert

Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Das gilt aktuell auch für DIPROSONE® DEPOT 1 ML AMPULLE.

Lieferschwierigkeiten beim Medikament DIPROSONE® DEPOT 1 ML AMPULLE: "Unzureichende Produktionskapazitäten"

Die Mitteilung über den Lieferengpass für das Medikament, verkauft von Organon Healthcare GmbH, bleibt für den Zeitraum vom 23.04.2024 bis zum 30.06.2024 aufrechterhalten. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für DIPROSONE® DEPOT 1 ML AMPULLE wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Trotzdem könnte es sich als nützlich erweisen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Unzweifelhaft ist aber: Produkte sollten erst nach fachkundiger Beratung erworben werden.

Lieferengpässe bei Medikamenten können durch verschiedene Faktoren entstehen. Eine wichtige Ursache sind die Produktion und Verfügbarkeit von Rohstoffen, aus denen die Arzneimittel hergestellt werden. Wenn es hier Defizite gibt, kann es zu einer Unterbrechung in der Lieferkette kommen. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten "unzureichende Produktionskapazitäten" mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

DIPROSONE® DEPOT 1 ML AMPULLE: Die Details zum Arzneimittel

Bei DIPROSONE® DEPOT 1 ML AMPULLE handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seiner Wirkstoffe Betamethasondihydrogenphosphat-Dinatrium (Ph.Eur.) und Betamethasondipropionat (Ph.Eur.) von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Spinale Enthesopathie: Nicht näher bezeichnete Lokalisation
  • Mononeuropathie, nicht näher bezeichnet
  • Spondylose, nicht näher bezeichnet: Nicht näher bezeichnete Lokalisation
  • Sonstige Chondrokalzinose: Nicht näher bezeichnete Lokalisation
  • Idiopathische Gicht: Nicht näher bezeichnete Lokalisation
  • Arthritis, nicht näher bezeichnet: Nicht näher bezeichnete Lokalisation
  • Sonstige näher bezeichnete Arthrose: Nicht näher bezeichnete Lokalisation
MedikamentDIPROSONE® DEPOT 1 ML AMPULLE
HerstellerOrganon Healthcare GmbH
PZN01950726
WirkstoffeBetamethasondihydrogenphosphat-Dinatrium (Ph.Eur.) und Betamethasondipropionat (Ph.Eur.)
Gültigkeitszeitraum23.04.2024 bis 30.06.2024
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassUnzureichende Produktionskapazitäten

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Lieferengpässe in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?

Da der Engpass im Fall DIPROSONE® DEPOT 1 ML AMPULLE möglicherweise länger anhält, bleibt unklar, ob der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird.

Besonders gefordert sind derzeit die Apotheken, die mit viel Köpfchen auf die entsprechenden Engpässe zu reagieren versuchen. Bei manchem Medikament ist es etwa möglich, von der Packungsgröße abweichen oder Alternativen ausgeben. Im Großen und Ganzen scheint das zwar gut zu funktionieren, langfristig ist das aber natürlich keine Lösung.
Schon seit einer Weile wird versucht, die Problematik der Arzneimittellieferengpässe einzuschränken. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Es wird interessant sein zu beobachten, wie sich die Umsetzung der neuen Bestimmungen auf das Problem auswirkt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 23.04.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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