Knöllchen kassiert: Wie teuer kann das Bußgeld für Parken ohne Parkschein werden?

Sie haben Ihr Auto in einer Parklücke abgestellt, verschwinden nur kurz und zack: Ein Strafzettel hängt unter dem Scheibenwischer. Wie teuer die Strafe werden kann, wenn man das Parkticket vergisst, erklären wir hier.

Erstellt von - Uhr

Mal eben für fünf Minuten das Auto aus den Augen gelassen und schon ist es passiert: An der Windschutzscheibe klebt das Knöllchen. (Foto) Suche
Mal eben für fünf Minuten das Auto aus den Augen gelassen und schon ist es passiert: An der Windschutzscheibe klebt das Knöllchen. Bild: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jens Büttner
  • Das Parken ohne Parkschein kann teuer werden
  • Es handelt sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit
  • Dabei gelten andere Bußgeld-Regeln als beim Falschparken

Wer sein Auto abstellt, ohne einen Parkschein zu lösen, dem kann diese Aktion ganz schön auf die Füße fallen - denn kommt das Ordnungsamt vorbei, dann hängt schnell mal ein Knöllchen an der Windschutzscheibe. Selbst wenn es nur aus Vergesslichkeit war, schützt das leider nicht vor dem Bußgeld. Wie teuer kann das werden?

Lesen Sie auch:

Parken ohne Parkschein: Ab wann kann man abgestraft werden?

Wichtig zu wissen: Das Parken ohne Parkschein ist erstmal keine Straftat, sondern lediglich eine geringfügige Ordnungswidrigkeit - vorausgesetzt, Sie stehen auf einem gekennzeichneten Parkplatz. Stehen Sie völlig falsch oder auf einem privaten Platz, dann handelt es sich um Falschparken. Dabei gelten andere Regeln. Ab drei Minuten Stehzeit gilt das Parken - dann brauchen Sie einen Parkschein. Laut Bußgeldkatalogmüssen Sie dann mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Das erkennen Sie in der Regel durch ein Knöllchen am Auto. Auch ohne ein solches kann Ihnen jedoch eine Zahlungsaufforderung per Post zugestellt werden.

Wie teuer wird das Knöllchen für das Parken ohne Parkschein?

Wie teuer es wird, hängt ganz davon ab, wie lange Sie auf dem Parkplatz stehen bleiben. Parken Sie trotz entsprechender Ausschilderung ohne sichtbaren Parkschein, können diese Summen fällig werden:

  • Bis zu 30 Minuten: 20 Euro
  • Mehr als 30 Minuten: 25 Euro
  • Mehr als eine Stunde: 30 Euro
  • Mehr als zwei Stunden: 35 Euro
  • Mehr als drei Stunden: 40 Euro

Das Gleiche gilt auch für das Parken ohne Parkscheibe. Zudem werden die Summen auch dann eingefordert, wenn Sie einen Parkschein ziehen und die Parkdauer um die jeweils oben angegebene Zeit überziehen. Teurer als 40 Euro wird es jedoch nicht - wer beispielsweise auch den ganzen Tag lang stehen bleibt, zahlt entsprechend immer noch nur 40 Euro.

Kann man dafür auch abgeschleppt werden?

In der Regel wird Ihr Auto nicht abgeschleppt, wenn Sie auf einem markierten Parkplatz stehen und auch noch andere Plätze frei sind. Hindert Ihr Auto jedoch andere Fahrer daran, zu parken, dann kann auch ein Abschleppwagen bestellt werden. Dabei fallen Abschleppkosten für Sie an, die bis zu mehrere hundert Euro teuer werden können.

Kann man gegen das Knöllchen Einspruch einlegen?

Gegen das Verwarnungsgeld können Sie keinen Einspruch einlegen - doch wenn Sie die einwöchige Zahlungsfrist verstreichen lassen, können Sie es anfechten. Erst dann beginnt ein "richtiges" Bußgeldverfahren mit Bußgeldbescheid. Dabei können Sie darlegen, warum das Verwarnungsgeld zu Unrecht verhängt wurde. Obacht: Je nachdem, wie das Verfahren ausgeht, können Mehrkosten auf Sie zukommen, beispielsweise Verwaltungsgebühren. In der Regel ist es daher empfehlenswert, gleich das Verwarngeld zu zahlen. Sind Sie sich keiner Schuld bewusst, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt zu kontaktieren und um eine Rechtsberatung zu bitten.

Folgen Sie News.de schon bei WhatsApp, Facebook, Twitter, Pinterest und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion.

/bua/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.