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StVO-Novelle ab 28.04.2020: Ab heute gelten neue Verkehrsregeln! DAS wird jetzt richtig teuer

Ab kommendem Dienstag gelten für Straßenverkehrsteilnehmer strengere Regeln. Wer sie ignoriert, muss mit saftigen Bußgeldern rechnen. Erfahren Sie, welche neuen Gesetze ab dem 28. April 2020 auf der Straße herrschen.

Ab 28. April tritt die Novelle der Straßenverkehrsordnung 2020 in Kraft. (Foto) Suche
Ab 28. April tritt die Novelle der Straßenverkehrsordnung 2020 in Kraft. Bild: kichigin19/AdobeStock

Für Autofahrer gelten ab Dienstag (28.04.2020) strengere Regeln vor allem zum Schutz von Fahrradfahrern - und es drohen höhere Strafen für viele Verkehrsvergehen. Denn dann tritt die Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft.

Verkehrsminister Andreas Scheuer kündigt neue Straßenverkehrsordnung an

Der Deutschen Presse-Agentur sagte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, dass die Novelle der Straßenverkehrsordnung am Dienstag in Kraft treten werde. "Ich freue mich, denn damit machen wir unsere Mobilität sicherer, klimafreundlicher und gerechter", sagte der CSU-Politiker. "Die neuen Regeln stärken insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer." Damit meint er vor allem Radfahrer, denen die neuen Regeln entgegenkommen sollen.

Schutz für Radfahrer und Vorteile für Carsharing

Neben dem Schutz für Radfahrer gebe es auch Vorteile für Carsharing - also gemeinsam benutzte Autos - und Autos mit Elektro-Antrieb. So darf auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer am Straßenrand unter keinen Umständen mehr gehalten werden - sonst drohen bis zu 100 Euro Strafe und ein Punkt. Auch die unerlaubte Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen wird - statt mit bis 25 Euro - mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.

Bis zu 320 Euro Strafe für unerlaubtes Durchfahren einer Rettungsgasse

Weitere Beispiele zu den neuen Regeln: Wer im Stau unerlaubt durch eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge fährt, kann dann mit bis zu 320 Euro Strafe, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten im Fahreignungsregister, also in "Flensburg", bestraft werden.

Mehr Abstand beim Überholen von Fahrrädern

Wer Fahrräder überholt, muss im Ort künftig mindestens 1,5 Meter Abstand halten, außerorts 2 Meter - bisher war lediglich ein "ausreichender Seitenabstand" vorgeschrieben. Dazu kommen strengere Regeln fürs Parken an unübersichtlichen Kreuzungen. Parkplätze für E-Autos und Carsharing-Autos können einfacher ausgewiesen werden.

55 bis 70 Euro Bußgeld: In zweiter Reihe halten wird richtig teuer

Wir kennen es nur zu gut: Da verfügt die Straße über zwei Fahrstreifen, doch nur einer ist befahrbar, da der rechte Streifen von haltenden Autos blockiert wird. Ein Ärgernis nicht nur für einzelne Autofahrer, sondern für den gesamten Straßenverkehr, der dadurch unnötig ausgebremst und durch erhöhtes Unfallrisiko gefährdet wird. Aus diesem Grund wird die Strafe fürs Halten in zweiter Reihe von 15 auf 55 Euro erhöht. Das berichtet der ADAC auf seiner Webseite. Sogar 70 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg drohen, wenn durch das Halten in zweiter Reihe derdes Straßenverkehr behindert wird.

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/bua/news.de/dpa

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