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Neue Gesetze im Juli 2026: Das ändert sich ab 1.7. zu Bürgergeld, Rente, Online-Shopping und Mindestlohn

Der Monat Juli 2026 hat eine Reihe von neuen Gesetzen und Gesetzesänderungen unter anderem zu Rente, Bürgergeld und Online-Shopping parat. Bild: Montage news.de / picture alliance/dpa | Fernando Gutierrez-Juarez / picture alliance/dpa | Jens Kalaene / picture alliance/dpa/dpa-tmn | Andrea Warnecke

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  • Neue Gesetze im Juli 2026
  • Was ändert sich bei Rente, Mindestlohn, Bürgergeld und Steuererklärung?
  • Alle Gesetzesänderungen ab 01.07.2026 auf einen Blick

Der Monat Juli läutet nicht nur das offizielle Ende des ersten Halbjahres ein, sondern hat für Millionen Menschen in Deutschland zugleich eine Reihe neuer Gesetze und Gesetzesänderungen parat, die man kennen sollte. Änderungen stehen den Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern unter anderem bei der Rente, beim Online-Shopping, bei der Steuererklärung und beim Thema Mindestlohn ins Haus. Ein Überblick.

Neue Gesetze im Juli 2026: Rentner erhalten über 42 Euro mehr im Monat

Besonders erfreulich fällt eine Gesetzesänderung für Ruheständler aus: Mehr als 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner erhalten ab dem 1. Juli höhere Bezüge, denn die Rentenerhöhung zum 1. Juli steht fest. Der Bundesrat hat der Verordnung des Bundessozialministeriums zugestimmt. Damit steigen die Bezüge für mehr als 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner um 4,24 Prozent. Was bedeutet das konkret? Bei einer monatlichen Rente von 1.000 Euro landen künftig rund 42 Euro mehr auf dem Konto. Wer eine Standardrente bezieht – also 45 Beitragsjahre bei durchschnittlichem Verdienst vorweisen kann – profitiert laut Sozialministerium von einem Plus von 77,85 Euro monatlich.

Die jährliche Anpassung der Rentenhöhe folgt einem bewährten Prinzip: Sie orientiert sich an der Entwicklung der Löhne in Deutschland. Steigen die Gehälter der Beschäftigten, wachsen auch die Altersbezüge entsprechend mit. Diese Kopplung soll sicherstellen, dass Ruheständler am wirtschaftlichen Fortschritt teilhaben.

Ab Juli 2026 wird Steuererklärung per App möglich – ein Klick genügt

Für Millionen Steuerpflichtige wird die jährliche Abgabe deutlich einfacher. Ab dem 1. Juli steht die "MeinElster+"-App bundesweit zur Verfügung, mit der sich die Steuererklärung in Sekundenschnelle erledigen lässt. Zunächst profitieren rund 11,5 Millionen Menschen von der Neuerung. Dazu zählen ledige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Kinder sowie Rentner und Pensionäre. Das Finanzamt stellt diesen Nutzern eine vorausgefüllte Steuererklärung bereit, die auf bereits vorhandenen Daten für das Steuerjahr 2025 basiert. Wer mit dem Vorschlag einverstanden ist, kann die Erklärung mit einem einzigen Klick absenden. Alternativ lassen sich die Angaben vor der Übermittlung noch anpassen. Eine Vorschau auf den zu erwartenden Steuerbescheid gibt es ebenfalls.

Wichtig für alle Steuerpflichtigen: Die Abgabefrist für das Kalenderjahr 2025 endet am 31. Juli 2026. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat bis zum 30. April 2027 Zeit.

Gesetzesänderungen aktuell: Fliegen wird günstiger, Online-Shopping aus Fernost teurer

Bei Flügen ab Deutschland sinkt die Luftverkehrsteuer zum 1. Juli spürbar. Je nach Reiseziel reduziert sich die Abgabe um 2,50 bis 11,40 Euro pro Ticket. Konkret bedeutet das: Kurzstreckenflüge werden mit 13,03 statt bisher 15,53 Euro besteuert, Mittelstrecken mit 33,01 statt 39,34 Euro und Langstrecken mit 59,43 statt 70,83 Euro. Ob Passagiere tatsächlich weniger zahlen, bleibt allerdings offen. Angesichts gestiegener Kerosinpreise ist fraglich, ob die Fluggesellschaften die Ersparnis weitergeben.

Umgekehrt wird das Bestellen bei Händlern außerhalb der EU teurer. Für Sendungen unter 150 Euro Warenwert fällt künftig eine pauschale Zollgebühr von 3 Euro pro Warenkategorie an – zusätzlich zur Einfuhrumsatzsteuer. Hinzu kommen oft Servicepauschalen der Versanddienstleister. Die Verbraucherzentrale Berlin warnt: Eine Handyhülle für 7 Euro könne so am Ende knapp 20 Euro kosten.

12 Euro ab 1. Juli 2026: Kölner Dom verlangt erstmals Eintritt

Der Kölner Dom wird für Besucher ab Juli zwölf Euro Eintritt kosten. Bild: Henning Kaiser/dpa/dpa

Deutschlands berühmteste Kathedrale kostet ab dem 1. Juli zwölf Euro für Besucher. Das Domkapitel begründet die Gebühr mit gestiegenen Ausgaben für Pflege, Schutz und Betrieb des Weltkulturerbes. "Wir sind in die Situation gekommen, dass die Reserven des Kölner Doms auf absehbare Zeit aufgebraucht sind", erklärte Domrendant Clemens van de Ven. Ausnahmen gelten für Gottesdienstbesucher, Betende und Mitglieder des Zentral-Dombau-Vereins. An bestimmten Feiertagen wie dem 1. Mai oder dem 3. Oktober bleibt der Zutritt für alle kostenlos.

AusBürgergeld wird Grundsicherung: Gesetzesänderung tritt im Juli 2026 in Kraft

Im Sozialbereich trägt das bisherige Bürgergeld künftig den Namen Grundsicherungsgeld. Die Leistungshöhe bleibt unverändert, doch die Regeln werden verschärft. Möglich sind nun auch vollständige Sanktionen. Zudem entfällt die Karenzzeit: Wer Vermögen über den Freibeträgen besitzt, muss dieses aufbrauchen, bevor Anspruch auf die Sozialleistung besteht.

Neues Gesetz für leichteren Abschuss von Wölfen

Mehr Schutz von Weidetieren per Gesetz: Durch eine Aufnahme als jagdbare Tierart im Bundesjagdgesetz können Wölfe in Deutschland leichter abgeschossen werden. Die Länder können damit die Jagd in Regionen erlauben, in denen sich der Wolf in einem günstigen "Erhaltungszustand" befindet, wo er also gute Chancen auf einen langfristigen Fortbestand hat. Als Jagdzeit ist dann der Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen. 

Wenn ein Wolf Weidetiere getötet oder verletzt hat, darf er unabhängig von Erhaltungszustand und Jagdzeit geschossen werden. Zudem können die Länder Gebiete bestimmen, in denen die Jagd auf den Wolf erforderlich ist, weil Weidetiere dort schwer vor ihm zu schützen sind.

Pflege-Mindestlöhne steigen in erstem Schritt

Die Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege sollen weiter steigen. Für Pflegehilfskräfte kommt eine erste Anhebung zum 1. Juli von derzeit 16,10 Euro auf 16,52 Euro pro Stunde, wie die Bundesregierung in einer Verordnung festgelegt hat.

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/news.de/dpa/stg

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