Sommer-Storno der DB: Bahn erstattet Tickets wegen Hitze - wer sein Geld zurückbekommt

Die Deutsche Bahn ermöglicht wegen der extremen Hitze eine kostenlose Stornierung bestimmter Fernverkehrstickets. Welche Fahrgäste Anspruch haben, welche Fristen gelten und wie Reisende ihr Geld zurückbekommen.

Von news.de-Redakteur - Uhr

Wegen der extremen Hitze bietet die Bahn kostenlose Stornierungen für viele Tickets im Fernverkehr an. (Foto) Suche
Wegen der extremen Hitze bietet die Bahn kostenlose Stornierungen für viele Tickets im Fernverkehr an. Bild: picture alliance/dpa | Jan Woitas
  • Die Deutsche Bahn ermöglicht Kunden die kostenfreie Stornierung von Tickets
  • Auslöser für die Sondermaßnahme ist die aktuelle Hitzewelle
  • Wir verraten, welche Tickets betroffen sind und wie die Stornierung funktioniert

Mehr Infos zu ähnlichen Themen finden Sie am Ende dieses Beitrags.

Die rekordverdächtigen Temperaturen am Wochenende bedeuten für Fahrgäste der Deutschen Bahn nicht nur extremes Schwitzen, sondern eine echte Gefahr für die Gesundheit. Der Bahnkonzern, der erst kürzlich wegen der angekündigten Reduzierung von Fernstrecken in der Kritik stand, ermöglicht nun eine kostenlose Stornierung bestimmter Tickets aufgrund der extremen Hitze. Welche Fahrgäste einen Anspruch darauf haben und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen, lesen Sie hier.

Wer kann sein Bahnticket kostenfrei stornieren?

Die Sonderregelung gilt laut der Deutschen Bahn für alle, die Tickets für eine Reise zwischen dem 25. und 30. Juni 2026 gebucht haben. Das Ticket muss außerdem spätestens am 23. Juni 2026 gebucht worden sein. Reisende müssen nicht nachweisen, dass ihr konkreter Zug ausgefallen oder verspätet ist. Entscheidend ist, dass sie wegen der aktuellen Hitzesituation auf die Fahrt verzichten möchten.

Im Wesentlichen müssen Reisende für eine kostenlose Stornierung also folgende Kriterien erfüllen:

  • Das Ticket wurde bis einschließlich 23. Juni 2026 gekauft.
  • Die Reise ist für einen Tag vom 25. bis 30. Juni 2026 geplant.
  • Es handelt sich um ein Ticket des DB-Fernverkehrs.
  • Die Reise soll wegen der Hitze nicht angetreten werden.

Besonders interessant ist die Sonderkulanz für Reisende mit einem Super-Sparpreis-Ticket, da dieses normalerweise nicht storniert werden kann. Einen Sparpreis können Kunden regulär nur bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag stornieren. Dabei werden zehn Euro einbehalten, die übrige Summe wird als Gutschein erstattet. Ab dem ersten Geltungstag ist auch beim Sparpreis keine Stornierung mehr möglich.

Für diese Bahntickets gelten die regulären Bedingungen

Nicht unter die Sonderkulanz fallen Tickets, die erst ab dem 24. Juni 2026 gebucht wurden. Auch Reisen vor dem 25. Juni oder nach dem 30. Juni fallen nicht mehr darunter. Außerdem gilt die Ausnahme ausdrücklich nur für Fernverkehrstickets - reine Nahverkehrsfahrten können nicht hitzebedingt kostenlos storniert werden, für sie gelten weiterhin die Bedingungen des jeweiligen Tarifs oder Verkehrsbundes. Dazu zählen beispielsweise viele Länder-Tickets, Verbundtickets oder reine Fahrkarten für Regionalbahn, Regionalexpress und S-Bahn.

Vorsicht: Die DB verweist darauf, dass bei Fahrkarten internationaler Bahngesellschaften die Bedingungen des jeweiligen ausgebenden Unternehmens gelten. Maßgeblich ist, welche Bahn auf dem Ticket als Aussteller genannt wird.

So funktioniert die Erstattung Schritt für Schritt

Der richtige Weg zur Erstattung hängt davon ab, welches Ticket gebucht wurde:

Super Sparpreis, Sparpreis und Sitzplatzreservierungen

Für digitale Tickets, die normalerweise nicht stornierbar sind oder bei deren Stornierung eine Gebühr anfallen würde, stellt die Deutsche Bahn ein besonderes Kulanzformular bereit. Das betrifft unter anderem:

  • Super-Sparpreis-Tickets
  • Sparpreis-Tickets
  • separat gebuchte Sitzplatzreservierungen

Die Erstattung erfolgt auf das bei der Buchung angegebene Konto beziehungsweise auf das ursprünglich genutzte Zahlungsmittel.

Flexpreis-Tickets

Ein digitales Flexpreis-Ticket kann über das DB-Kundenkonto, die Auftragssuche auf der Bahn-Webseite oder den DB Navigator storniert werden. Dafür wird das betreffende Ticket unter "Meine Reisen" aufgerufen und die Stornierung ausgewählt.

Papier- und Automatentickets

Wer sein Ticket am Automaten, im Reisezentrum oder in einer Verkaufsstelle gekauft hat und nur eine Fahrkarte auf Papier besitzt, muss sich an eine DB-Verkaufsstelle wenden. Das Ticket sollte dafür im Original vorgelegt werden.

Was Bahnkunden vor der Stornierung beachten sollten

Obacht: Reisende sollten vor der Rückgabe genau prüfen, welche ihrer Fahrten zu der Buchung gehören, die sie stornieren möchten. Bei digitalen Tickets ist im Rahmen der Sonderkulanz keine Teilstornierung möglich. Das im Kulanzformular angegebene Ticket kann nur vollständig storniert werden. Entsprechend kann es dazu kommen, dass gemeinsam gebuchte Hin- und Rückfahrten beide dann verfallen.

Ein Beispiel:Liegt die Hinfahrt im Kulanzzeitraum, die Rückfahrt aber erst im Juli, wird bei einer Stornierung trotzdem das gesamte Ticket ungültig. Die spätere Rückfahrt kann anschließend nicht mehr genutzt werden. Wer nur eine Fahrt oder eine Teilstrecke absagen möchte, sollte die Fahrten zuvor noch einmal überprüfen.

Empfehlenswert ist zudem, darauf zu achten, ob mehrere Leistungen unter derselben Auftragsnummer gebucht wurden. Neben Hin- und Rückfahrt können dazu beispielsweise Sitzplatzreservierungen, Fahrradstellplätze oder ein Upgrade in die erste Klasse gehören. Während Sitzplatzreservierungen über das Kulanzformular zur Erstattung eingereicht werden können, müssen angemeldete Hilfeleistungen bei der Mobilitätsservice-Zentrale abgesagt werden.

Reisende, die ihre Fahrt trotz der extremen Hitze antreten wollen, sollten ihre Verbindung vor der Abfahrt noch einmal im DB-Navigator oder auf der Bahn-Webseite kontrollieren. Die Bahn empfiehlt weiterhin, amtliche Hitzewarnungen zu beachten.

Hier lesen Sie mehr über die aktuelle Hitzewelle:

/bua/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.