Münster: Mobilfunk: Streit um Heavy User wandert zum EuGH

Darf ein Anbieter Vielnutzer bei überlasteten Funkzellen ausbremsen? Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht bittet den Europäischen Gerichtshof um Klärung im Streit um Datenpriorisierung.

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Im Streit um sogenannte Heavy User mit Mobilfunkdaten hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht die Bundesnetzagentur vorläufig gestoppt. Die Aufsichtsbehörde hatte es einem bundesweit tätigen Anbieter untersagt, bei überlasteten Funkzellen Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen nachrangig mit geringerer Priorität zu behandeln. Laut Mitteilung des OVG ist derzeit offen, ob diese Vertragsklausel mit der sogenannten Depriorisierung mit europäischem Recht vereinbar ist. Der Eilbeschluss ist nicht anfechtbar.

Ob es sich um eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden handelt, müsse noch geklärt werden, so die Einschätzung des 13. Senat. Im Hauptsacheverfahren werde das OVG in Münster voraussichtlich den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten.

Bei dem Streit geht es um die Frage, ob der Datentransport von zum Beispiel hochauflösendem Videostreaming für die Dauer einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf, wie es der Mobilfunkanbieter in seiner Vertragsklausel vorsieht. Die Bundesnetzagentur mit Sitz in Bonn hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht vollzogen werden darf.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt. Das OVG hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln geändert.

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