
- VW startet weltweite Rückrufaktion
- In mehr als 16.000 Autos befinden sich defekte Airbags - Lebensgefahr
- Volkswagen appeliert an Kunden: Reparaturtermin besorgen
Achtung, VW-Fahrer! Der deutsche Autohersteller hat eine groß angelegte Rückruf-Aktion gestartet. In Tausenden Fahrzeugen sollen die Airbags auf dem Beifahrersitz defekt sein. Wir verraten hier, welche Modelle betroffen sind und was Kunden jetzt tun sollen.
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VW ruft Tausende Autos wegen defekter Airbags zurück
In einem Rückrufschreiben von VW, das der "Bild" vorliegt, ist von einer "geminderten Schutzwirkung des Beifahrerairbags" die Rede. Es besteht Lebensgefahr.Bei einem Unfall könne das Gasgeneratorgehäuse bersten oder Bauteile könnten sich lösen.VW fordert betroffene Kunden auf, den Beifahrer-Airbag sofort zu deaktivieren und den Beifahrersitz bis zur Reparatur nicht zu nutzen. Die Fahrzeughalter sollen sich umgehend mit ihrem VW-Händler für einen Instandsetzungstermin in Verbindung setzen. Die Reparatur würde zwischen einer und drei Stunden dauern.Allerdings müssen Kunden mit längeren Wartezeiten rechnen je nachdem, wann Ersatzteile verfügbar sind und Werkstätten freie Termine anbieten können.
Gewarnt werden die Besitzer folgender VW-Modelle:
- Passat
- Polo
- Taigo
- ID.7
- ID.7 Tourer
- ID.7 Buzz
Laut Volkswagen besteht in mehr als 16.000 Fahrzeugen Lebensgefahr
Weltweit sind laut VW-Angaben 16.510 Fahrzeuge von dem Rückruf betroffen. Das enthüllte ein Sprecher gegenüber der "Auto Bild". Es handele sich dabei um frisch produzierte Autos der letzten Monate. Fahrzeuge, die bereits gebaut aber noch nicht ausgeliefert wurden, werden vor der Übergabe an Kunden nachgebessert.
VW-Fahrer sollten vor Reparatur Beifahrersitz nicht mehr nutzen
Unfallforscher Markus Egelhaaf von der Dekra warnt eindringlich davor, die Sicherheitshinweise zu missachten. Das Rückhaltesystem bestehe aus mehreren aufeinander abgestimmten Komponenten. Nur mit funktionierendem Airbag sei vollständiger Schutz gewährleistet. Laut "Bild"-Anwältin Nicole Mutschke riskieren Autobesitzer im Falle einer Missachtung zudem, dass sie bei entstandenen Schäden teilweise oder sogar vollständig selbst haften.
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gom/news.de/stg
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