Vermögen weitergeben: Diese Fehler sollten Sie bei der Erbschaftssteuer meiden

Wer eine Immobilie erbt, freut sich meist zu voreilig auf das große Geld, denn häufig kommen hohe Steuerforderungen auf Erben zu. Insbesondere bei Immobilien kann das wertvolle Erbe so zum Steuer-Albtraum werden.

Erstellt von - Uhr

Besonders bei Immobilien kann eine große Steuerlast auf Erben zukommen. (Foto) Suche
Besonders bei Immobilien kann eine große Steuerlast auf Erben zukommen. Bild: AdobeStock / KL 1981
  • Eine Immobilie zu erben ist für viele erstmal ein Grund zur Freude
  • Nach dem ersten Brief vom Finanzamt erlischt die Freude allerdings
  • Vor welchen Steuerfallen Sie sich beim Erbrecht schützen sollten

Mehr Verbrauchertipps finden Sie am Ende dieses Beitrags.

Eine geerbte Immobilie im Wert von mehreren hunderttausend Euro kann durchaus lebensverändernd sein - doch wenn die Hinterbliebenen nicht ausreichend Geld in der Hinterhand haben, kann die Steuerforderung vom Finanzamt zu einer großen Hürde werden. So wird aus dem Traum vom geerbten Haus schnell ein Albtraum. Welche Risiken Sie beachten müssen und wie sich Fehler vermeiden lassen.

Stolperfalle Erbschaftssteuer: Niemals den Immobilienwert einfach hinnehmen

Zu häufig verlassen sich Erben einfach auf die Bewertung der Immobilie durch das Finanzamt. Dabei liegen die steuerlichen Werte oftmals auf Höhe des Marktwertes oder sogar darüber, was der Reform des Bewertungsgesetzes von 2022 zu verdanken ist. "Der größte Fehler bei geerbten Immobilien ist, die Komplexität der Bewertung dieser Immobilien zu unterschätzen und sich mit dem Wert hieraus nicht kritisch auseinanderzusetzen", erklärt Martin Kahllund, Fachanwalt für Steuerrecht, gegenüber "Focus online".

Besonders in Regionen mit hoher Nachfrage kann das zum Problem werden, da die steuerliche Bewertung dort sehr häufig über dem tatsächlichen Wert liegt. Unser Tipp: Fragen Sie einen zertifizierten Sachverständigen für ein Gutachten an. Ein solches Gutachten kann helfen, die Steuerlast deutlich zu reduzieren.

Geld für die Steuern im Vorhinein einplanen

Während Immobilien auf dem Papier einen hohen Wert haben, lassen sie sich nicht für die Liquidität einberechnen. Das heißt: Wer keine Rücklagen hat, muss erstmal eine Stundung für die fälligen Steuern beantragen. Das kann allerdings ziemlich teuer werden, da ab dem zweiten Jahr schon sechs Prozent Zinsen anfallen. In einigen Fällen - beispielsweise bei vermieteten Immobilien oder Betriebsvermögen - gibt es zwar Erleichterungen, doch ohne Planung fällt die Wertanlage dem Erben erstmal auf die Füße.

Die wichtigsten Fristen für Erben im Überblick

Für Erben gelten bestimmte Fristen - dazu zählen unter anderem:

  • Erbschaft dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten melden
  • Ein Monat Zeit für Einspruch gegen Steuerbescheid
  • Sechs Wochen für Ausschlagung der Erbschaft

Werden diese Fristen nicht eingehalten, kann es schnell teuer werden. Und wer auf den Steuerbescheid nicht reagiert, hat später in der Regel keine Chance mehr auf Korrekturen. Wichtig: Nutzen Sie die sechs Wochen unbedingt, um über das Erbe nachzudenken. Denn wer ein Erbe nicht ausschlägt, nimmt es automatisch an - und damit auch die mit ihm verbundenen steuerlichen Konsequenzen. Nachträglich können sich Erben nicht gegen ein steuerlich ungünstiges Erbe entscheiden.

Häufig werden Freibeträge nicht richtig ausgenutzt

Viele Familien nutzen ihre Freibeträge nicht optimal aus: Wird etwa nur der hinterbliebene Ehepartner als Alleinerbe eingesetzt, so können die Freibeträge verfallen und es fallen umso mehr Steuern an. Besonders schwierig wird es, wenn eine steuerlich ungünstige Person das Alleinerbe antreten soll. Häufig ist es daher sinnvoller, das ein Erbe ausgeschlagen wird, damit beispielsweise mehrere Kinder direkt erben und ihre Freibeträge nutzen können.

Laut § 16 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) haben Kinder zwar nur einen Freibetrag von bis zu 400.000 Euro, dafür lassen sich größere Summen aber gut auf mehrere Kinder aufteilen. Bei Ehepartnern gilt eine Grenze von bis zu 500.000 Euro für den Freibetrag. Enkelkinder können bis zu 200.000 Euro erben.

Das Eigenheim kann steuerfrei vererbt werden

Das eigens genutzte Familienheim kann tatsächlich steuerfrei vererbt werden - allerdings gibt es hier einige Bedingungen zu beachten. Wichtig ist hier vor allem der Zeitpunkt der Selbstnutzung: Diese muss "unverzüglich" erfolgen - in der Rechtsprechung ist eine Frist von maximal sechs Monaten dafür angesetzt. Weiterhin gilt, dass der Erbe die Immobilie mindestens zehn Jahre lang selbst bewohnen muss, damit die Steuerbefreiung wirksam bleibt. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann das zu Problemen führen.

Bei Kindern ist die Steuerbefreiung zudem auf eine Wohnfläche von maximal 200 Quadratmetern begrenzt. Flächen, die darüber hinausgehen, werden anteilig besteuert. Auch wer zu spät einzieht, muss mit erheblichen Steuernachzahlungen rechnen.

Wie zu hohe Summen beim Pflichtteil zum Problem werden

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanspruch auf das Erbe. Er gilt zum Beispiel für Kinder oder Ehepartner, die im Testament enterbt wurden. Statt eines Anteils am Nachlass erhalten sie einen Geldanspruch, der der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils entspricht. Oftmals fordern Betroffene den maximal möglichen Anspruch, ohne dabei an mögliche Konsequenzen zu denken. Das kann allerdings zum Problem werden, denn: Wer einen hohen Pflichtteil geltend macht und später auf einen Teil verzichtet, muss unter Umständen trotzdem Steuern auf den ursprünglich geforderten Betrag zahlen.

Ein Beispiel: Ein enterbter Sohn hat einen Pflichtteilsanspruch von 120.000 Euro gegenüber der Erbin. Zunächst fordert er diesen Betrag vollständig ein. Später einigt man sich außergerichtlich darauf, dass nur 80.000 Euro ausgezahlt werden. Was daraus folgt, ist, dass das Finanzamt die 120.000 Euro als Grundlage für die Steuerberechnung ansetzen kann, obwohl tatsächlich nur 80.000 Euro fließen. So kann es dazu kommen, dass mehr versteuert wird, als in Wirklichkeit ausgezahlt wurde.

Mehr Infos für Verbraucher können Sie hier lesen:

/loc/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.