Mieterrecht erklärt: Balkon-Regeln - was darf man als Mieter, was ist verboten?
Wenn die Sonne scheint, tendieren viele dazu, mehr Zeit auf ihrem Balkon zu verbringen. Doch Vorsicht - was im eigenen Garten gelten würde, gilt nicht zwingend für den Balkon. Fünf Dinge, die dort nicht gern gesehen sind.
Von news.de-Redakteur Felix Schneider - Uhr
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- Nicht alles, was im Garten erlaubt ist, ist auch auf dem Balkon erlaubt
- Mieter müssen bei Grillpartys, gelagerten Gegenstände oder Lautstärke aufpassen
- Häufig sind die Einschränkungen in der Hausordnung oder im Mietvertrag geregelt
Bei gutem Wetter sind die allermeisten lieber draußen als drinnen - vor allem im Garten beim Grillen, Wäsche aufhängen oder Feiern mit Freunden. Wer keinen eigenen Garten hat, der verbringt diese Zeit stattdessen häufig auf dem Balkon. Doch darf man dort eigentlich alles, was im Garten auch erlaubt wäre?
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Vorschriften weichen je nach Bundesland ab
Nicht alles ist auf Balkonen erlaubt: Es gibt genaue Vorschriften, die bestimmen, was Mieter auf dem Balkon machen dürfen oder nicht. Die genauen Regeln sind je nach Bundesland und örtlichen Bestimmungen anders, im Allgemeinen gibt es jedoch einige weitgehend übliche Beschränkungen und Verbote, die auf Balkonen gelten könnten. Generell gilt: Mieter haben das Recht, ihren eigenen Balkon so zu nutzen, wie sie wollen - ohne dabei die Rechte anderer zu verletzen. Prinzipiell gilt dasselbe zwar auch für Gärten, doch da Balkone flächenmäßig kleiner und näher beieinander sind, müssen Mieter hier besonders auf Ihre Nachbarn achten.
Grillen auf dem Balkon kann Nachbarn stören
Wer den Sommer gern richtig nutzen möchte, will natürlich auch mal ab und an Grillen. Aber: In vielen Wohngebieten ist das Grillen auf dem Balkon laut dem Verband Wohneigentum NRW durch den Mietvertrag oder die Hausordnung untersagt, insbesondere wenn offenes Feuer oder Rauchentwicklung damit verbunden sind. Dies dient einerseits der Vermeidung von Bränden, andererseits können durch den Rauch unangenehme Gerüche in die umliegenden Wohnungen ziehen.
Dadurch, dass Balkone in der Regel nah beieinander liegen und mit brennbaren Materialien wie Holzverkleidungen, Vorhängen oder Gartenmöbeln ausgestattet sind, liegt hier ein erhöhtes Brandrisiko vor. Brände können sich schnell auf die benachbarten Balkone und Gebäudeteile ausbreiten - sprichwörtlich eine brandgefährliche Situation.
Laute Musik auf dem Balkon? Nur begrenzt erlaubt
Wer gerne laut Musik auf dem Balkon hört, Partys feiert oder sonst für anhaltende Lärmquellen sorgt, der sollte sich in Acht nehmen. Viele Wohngebiete haben festgelegte Ruhezeiten - in diesen sollte die Lärmbelastung auf ein Minimum beschränkt werden, um Nachtruhe und Erholung sicherzustellen. Diese Zeiten können auch für Balkone gelten.
Die Nachtruhe gilt auch auf dem Balkon
Die Nachtruhe ist in Deutschland gesetzlich geregelt - auch, wenn es nicht ein spezifisches Gesetz gibt, das sie regelt. Stattdessen regeln verschiedene Verordnungen die nächtliche Ruhezeit. Eine der wichtigsten Verordnungen ist hierbei dasBundesimmissionsschutzgesetz. Allgemein gilt: Die Nachtruhe ist von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens einzuhalten. Bis zu einem gewissen Grad sind Geräusche jedoch erlaubt. Schrittgeräusche, Duschen oder ähnliche Tätigkeiten, die nur leichte Geräusche erzeugen, sind von den Nachbarn auszuhalten.
Wäscheaufhängen auf dem Balkon - erlaubt oder verboten?
In einigen Gemeinden kann es laut "Karlsruhe Insider" tatsächlich Vorschriften geben, die das Aufhängen von Wäsche verbieten oder beschränken. Die Begründung dafür ist vorwiegend ästhetischer Natur: Einige Hausbesitzer, Gemeinden und manchmal sogar andere Mieter argumentieren, dass am Gebäude hängende Wäsche als unschön empfunden wird. Sie würde das Gesamtbild beeinträchtigen und damit störend wirken.
Nicht immer erlaubt: Sperrmüll auf dem Balkon lagern
Ist die Wohnung zu klein und die Abstellkammer bereits voll, stellen viele Mieter unnötigen Krempel zumindest temporär auch mal auf dem Balkon ab. Auch volle Müllsäcke oder sperrige Gegenstände finden ab und an ihren Weg dorthin. Doch Vorsicht: Vermieter sehen das eher ungern - in einigen Wohnkomplexen ist diese Praxis daher per Mietvertrag oder Hausordnung verboten. Generell sollten Sie unbedingt prüfen, ob gegebenenfalls spezifischere Verbote oder Einschränkungen ausgeschrieben sind oder lokale Brandschutzbestimmungen und andere Sicherheitsvorschriften die Lagerung auf dem Balkon einschränkt.
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