Die Verbraucherzentrale in Hamburg kürt jährlich die "Mogelpackung des Jahres": der Negativpreis soll betrügerischen Unternehmen einen Denkzettel verpassen. Dieses mal trifft es den Orangensaft der Marke "Granini".

- Erneut kürt die Verbraucherschutzzentrale Hamburg eine "Mogelpackung des Jahres"
- Dieses Jahr ist Graninis Orangensaft betroffen
- Verbraucher prangern einen fiesen Täuschungsversuch an
Auch dieses Jahr kürte die Verbraucherzentrale Hamburg ein Produkt zur "Mogelpackung des Jahres" - eine zweifelhafte Ehre, denn der Preis ist eher eine Kritik an Veränderungen am Produkt zulasten der Verbraucher. Dieses Jahr trifft es die Marke Granini - denn bei seinem Orangensaft änderte das Unternehmen die Rezeptur. Warum aber versetzt diese Entscheidung die Verbraucherschützer in Rage?
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Einfach mit Zuckerwasser aufgefüllt
Mehr als 32.000 Menschen haben an der Abstimmung teilgenommen - nun verkündeten dieVerbraucherschützer aus Hamburg ihre Entscheidung: der Negativpreis "Mogelpackung des Jahres" geht an das Getränk "Granini Trinkgenuss Orange". Mehr als die Hälfte der Teilnehmer stimmten für den Saft ab. Der Grund? Granini änderte im Frühjahr 2024 die Rezeptur - und halbierte damit den tatsächliche Orangensaft-Gehalt im Getränk und strecke es mit Zuckerwasser. Auf den Saftgehalt bezogen ist das Produkt also nun quasi doppelt so teuer wie vorher. Das ist nicht nur ziemlich ungesund, sondern auch preislich eher anmaßend.
Verbraucherschutz bemängelt Vertuschungsversuch
In der Branche ist dabei die Rede von "Skimpflation" - eine Art der Inflation, bei der gestiegene Produktionskosten durch eine verringerte Produktqualität ausgeglichen werden. Diese ohnehin schon zweifelhafte Methode wird nur dadurch in der Dreistigkeit übertrumpft, dass Granini die Änderung zusätzlich vertuschen wollte. So blieb das Etikett auf der Flasche dasselbe, lediglich das sonst so prominente Kennzeichen "100 Prozent Fruchtsaft" fehlt. Ein "50 Prozent Fruchtsaft" Label fehlt allerdings auch. Bei einer Stichprobe in rund 20 Hamburger Supermärkten fiel den Verbraucherschützern auch auf, dass das Getränk derzeit nicht erhältlich war - die Verbraucherschutzzentrale mutmaßt, dass das Unternehmen und die Märkte sich nicht auf den Preis einigen konnten.
Granini verweist auf schlechte Ernten
Laut Granini seien schlechte Ernten der Grund für die Änderungen an der Rezeptur gewesen. Eine "(...) Kombination aus einer geringeren Ernte bei zeitgleich steigender Nachfrage führt zu einem starken Anstieg der Rohstoffpreise (...)" heißt es seitens des Unternehmens. Und weiter: "Um die unverbindlichen Preisempfehlungen (UVP) des granini Sortiments in diesem Jahr stabil halten zu können, haben wir den granini Orangensaft (Fruchtgehalt 100 %) durch einen Orangennektar (Fruchtgehalt 50 %) ersetzt. Diese Anpassung ermöglicht es uns, einerseits die Verfügbarkeit trotz der momentanen Knappheitssituation zu gewährleisten und andererseits die Preise trotz erheblicher Preissteigerung der Rohware konstant zu halten."
Die Verbraucherschutzzentrale Hamburg fordert mehr Preisklarheit und -wahrheit von Unternehmen - auch, wenn Versuche, Kosten an die Verbraucher abzugeben, nachvollziehbar seien. Zudem fordern die Verbraucherschützer gesetzliche Vorgaben, die es Unternehmen erschweren sollen, Verbraucher mit Mogelpackungen hinters Licht zu führen.
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sfx/bos/news.de
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