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Vorsicht vor Filesharing!: Gigantische Abmahnwelle wegen illegaler Downloads

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer verschickt aktuell unzählige Abmahnungen an deutsche Internetnutzer. Der Grund: Illegales Filesharing von Serien und Filmen. Was Sie tun können, wenn sie einen solchen Brief erhalten, erfahren Sie hier.

Eine riesige Abmahnwelle rollt über Deutschland. (Foto) Suche
Eine riesige Abmahnwelle rollt über Deutschland. Bild: Fotolia / fovito

Filesharer aufgepasst! Eine gigantische Abmahnwelle rollt über Deutschland. Derzeit mahnt die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer unzählige Internetnutzer im Namen großer Filmproduzenten für den Download beliebter Filme und Serien ab.

Abmahnungen von Anwaltskanzlei Waldorf Frommer

Trotz legaler Streaming-Angebote wie Netflix, Amazon Prime und Co. laden deutsche Internetnutzer noch immer Sendungen und Filme illegal herunter. Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer verschickt im Namen großer Produktionsfirmen wie Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH und Warner Bros. Entertainment GmbH aktuell bundesweit Briefe. Wegen illegaler Downloads werden die Empfänger abgemahnt. Und das kann teuer werden, wie "Focus Online" berichtet.

Illegales Filesharing von Serien und Filmen

Laut "Anwalt24" gehe es um Serien wie "Die Simpsons" und "Two and a Half Men" und um aktuelle Filme wie "Birdman", "Gravity" oder "Godzilla". In der Abmahnung wird der Empfänger aufgefordert, für den illegalen Download und die Weiterverbreitung des urheberrechtlich geschützten Materials 956 Euro zu zahlen, so der "Focus" in seinem Artikel.

Download und Streaming: Was ist erlaubt? Erfahren Sie hier mehr.

Filesharing ist strafbar. Dabei lädt der Nutzer eine Datei aus dem Netz und bietet sie automatisch anderen Internetnutzern zum Download von seinem eigenen PC an. Er ist gleichzeitig Nutzer und Anbieter. Das reine Streamen von Serien hingegen ist nicht strafbar, da hierbei keine Dateien auf dem System des Nutzers gespeichert werde.

Angebot von "Popcorn Time" ist illegal

Die aktuelle Abmahnwelle trifft vor allem die Nutzer von "Popcorn Time". Auf den ersten Blick sieht das Angebot wie ein Streaming-Portal aus. Jedoch nutzt es die Filesharing-Technologie. Illegale Angebote erkennt man an URL-Endungen wie .to oder .bz. Auch Werbung für Pornos und schlechte Streaming-Qualität sind ein eindeutiges Indiz.

Was tun bei einer Abmahnung?

Wer eine Abmahnung erhält, sollte zunächst Ruhe bewahren. Sie sollten sich nicht selbst mit der Anwaltskanzlei in Verbindung setzen und weder etwas unterschreiben noch zahlen. Wenn Sie nichts heruntergeladen haben, könnte es zu einem Zahlendreher in der IP-Adresse gekommen sein. Oder jemand hat sich über Ihr WLAN etwas illegal heruntergeladen. Ratsam ist es in solchen Fällen, sich an einen auf Medienrecht spezialisierten Rechtsbeistand zu wenden.

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bua/rut/news.de

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