Uhr

EU-Gerichtshof hat entschieden: Pornos streamen doch legal!

Der Redtube-Skandal schlug hohe Wellen in Deutschland. Eine riesige Abmahnwelle überschwemmte die Republik und Nutzer und Anwälte waren empört. Nun hat der EU-Gerichtshof entschieden und das Streaming für legal erklärt.

Der Redtube-Skandal, der seinen Anfang im Dezember letzten Jahres nahm, schlug hohe Wellen in Deutschland. Nun können Tausende von abgemahnten Nutzern endgültig aufatmen, denn das Online-Streaming wurde von höchster Stelle offiziell für legal erklärt.

Europäischer Gerichtshof erklärt Streaming für legal

Wie der Focus berichtet, hat der Europäische Gerichtshof nun endgültig entschieden und erklärte das Streaming im Netz für erlaubt. Somit sollte den Redtube-Abmahn-Anwälten der Wind aus den Segeln genommen werden, denn sie haben jetzt keinerlei Grundlage mehr.

Streaming keine Urheberrechtsverletzung

Nachdem die Rechtslage im Falle von Online-Streaming nicht eindeutig war, entschied sich der EU-Gerichtshof (EuGH) für ein Urteil, das den meisten Usern gefallen sollte. Streaming ist legal, denn auch Inhalte, die beim Streaming im Browser-Cache gespeichert werden, können bedenkenlos angesehen werden, da sie nur zwischengespeichert werden. Download-Angebote sind allerdings weiterhin illegal.

Keine Zustimmung des Urheberrechtsinhabers

Die Inhalte im Cache benötigen keine Zustimmung des Urheberrechtsinhabers und verstoßen somit nicht gegen das Urheberrecht, so berichtet der Focus.

Anlass für das Urteil des Gerichtshofes sei die Einforderung eines Verlegerverbands, der Lizenzgebühren dafür eintreiben wollte, dass über einen Mediendienst kostenlos Online-Zeitungsartikel betrachtet wurden, so Focus Online.

Der Gerichtshof entschied, dass Kopien der Artikel auf dem Bildschirm des PCs im Cache der Festplatte ohne Zustimmung des Urhebers gespeichert werden dürfen, so wie es auch im Falle von Redtube passiert. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Christian Solmecke erklärt: Urteil auf den Redtube-Fall übertragbar

IT-Anwalt Christian Solmecke erklärt dem Focus: «Diese Entscheidung ist auch auf das Streaming anwendbar, da beim Streaming lediglich eine flüchtige Kopie im Arbeitsspeicher entsteht, die gem. Paragraph 44a keine Urheberrechtsverletzung darstellt.»

Bereits im Vorfeld stoppte Redtube die Abmahnwelle

Das Streaming-Portal Redtube erwirkte bereits im Dezember letzten Jahres eine einstweilige Verfügung gegen die Firma «The Archive AG», die hinter den Tausenden Abmahnungen steht. Somit war klar, dass die Abmahnungen nicht auf einer wasserfesten Grundlage beruhen. Die bereits betroffenen User mussten dennoch bangen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs sollte diese Bedenken nun ausgeräumt haben.

Haben sich die Hintermänner im Fall Redtube abgesetzt? Lesen Sie hier alles über die Machenschaften der Abmahn-Anwälte.

Folgen Sie News.de schon bei Facebook, Google+ und Twitter? Hier finden Sie brandheiße News, tolle Gewinnspiele und den direkten Draht zur Redaktion.

ife/zij/news.de

Themen:
Bleiben Sie dran!

Wollen Sie wissen, wie das Thema weitergeht? Wir informieren Sie gerne.