Deutsche Bahn News heute: Verkehrsmeldung für die Linie RB22
Die Deutsche Bahn informiert in einer aktuellen Meldung Zugreisende in Brandenburg und Berlin. Die Details hier im Überblick.
Erstellt von Sarah Knauth - Uhr
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Manchmal können unvorhergesehene Ereignisse zu Fahrplanabweichungen führen. Damit Sie Ihre Reiseroute im Ausnahmefall entsprechend anpassen können, sind zeitnahe und transparente Informationen notwendig. Worauf es in der aktuellen Situation ankommt, verraten wir Ihnen hier.
DB-News aktuell: Die Fahrplanänderung auf einen Blick
| Ereignis | Verkehrsmeldung für die Linie RB22 |
|---|---|
| Ursache | Entschärfung einer Fliegerbombe |
| Beginn | 21.04.2026 |
| Ende | 21.04.2026 |
Verkehrsmeldung für die Linie RB22
Für Verbindungen im Raum Brandenburg und Berlin hat die Deutsche Bahn eine aktuelle Mitteilung herausgegeben. Das Unternehmen teilt dazu mit:
"Ausfall der Linie RB22 zwischen Golm und Saarmund am Dienstag, den 21.04.2026 zwischen 08:00 Uhr und ca.12:00 Uhr."
"Entschärfung einer Fliegerbombe" - Das sollten Fahrgäste der Deutschen Bahn in Brandenburg und Berlin wissen
Als Grund für die Änderungen im Fahrplan wurde "Entschärfung einer Fliegerbombe" angegeben. In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Fahrgäste veröffentlicht. Sollten Sie von den Änderungen im Fahrplan betroffen sein, beachten Sie bitte auch folgende Information:
"Aufgrund einer Bombenentschärfung kommt es am 21.04.2026 in der Zeit von ca. 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr zu Fahrtausfällen auf der Linie RB22.
Bitte informieren Sie sich unmittelbar vor Reiseantritt über Ihre tatsächlichen Abfahrts- und Ankunftszeiten in der Reiseauskunft in der App DB Navigator, auf bahn.de oder in der VBB-App \Bus&Bahn."
Diese Meldung wurde am 16.04.2026 um 14.38 Uhr aktualisiert.
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Damit Sie Ihr Reiseziel im Nahverkehr so schnell wie möglich erreichen, sind Sie bei einer absehbaren Verspätung Ihres Zuges von mindestens 20 Minuten berechtigt, Ihre Fahrt auf einer anderen Route fortzusetzen. Dies kann auch ein Zug des Fernverkehrs sein, solange er nicht reservierungspflichtig ist oder es sich um eine Sonderfahrt handelt. Bei erheblich ermäßigten Fahrkarten gelten Sonderregelungen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten (Quelle: bahn.de) erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++
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kns/roj/news.de
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