Deutsche Bahn News aktuell: RB 31, RB 49 und RE 15: Information.

Die Deutsche Bahn informiert in einer aktuellen Meldung Zugreisende in Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern. Die Details hier im Überblick.

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Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. (Foto) Suche
Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. Bild: picture alliance/dpa | Silas Stein

Manchmal können unvorhergesehene Ereignisse zu Änderungen im Fahrplan führen. Damit Sie Ihre Reiseroute im Ausnahmefall entsprechend anpassen können, sind zeitnahe und transparente Informationen unerlässlich. Worauf es in der aktuellen Situation ankommt, erfahren Sie hier.

DB-News aktuell: Die Fahrplanänderung auf einen Blick

EreignisRB 31, RB 49 und RE 15: Information.
UrsacheNähere Informationen in Kürze
Beginn13.03.2026
Ende13.03.2026

RB 31, RB 49 und RE 15: Information.

Für Verbindungen im Raum Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern hat die Deutsche Bahn eine aktuelle Mitteilung herausgegeben. Das Unternehmen teilt dazu mit:

"In RE18281, RB18010, RE18289, RB18026 und RB18441 rollstuhlgerechter Einstieg und 1.-Klasseabteil heute abweichend im Steuerwagen am Anfang des Zuges."

"Nähere Informationen in Kürze" - Das sollten Fahrgäste der Deutschen Bahn in Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern wissen

Als Grund für die Änderungen im Fahrplan wurde "Nähere Informationen in Kürze" angegeben. In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Fahrgäste veröffentlicht. Wenn Sie von den Fahrplanänderungen betroffen sind, beachten Sie bitte auch folgende Information:

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Diese Meldung wurde am 13.03.2026 um 03.51 Uhr aktualisiert.

Was tun bei Verspätung?

Damit Sie Ihr Reiseziel im Nahverkehr so schnell wie möglich erreichen, sind Sie bei einer absehbaren Verspätung Ihres Zuges von mindestens 20 Minuten berechtigt, Ihre Fahrt auf einer anderen Route fortzusetzen. Dies kann auch ein Zug des Fernverkehrs sein, solange er nicht reservierungspflichtig ist oder es sich um eine Sonderfahrt handelt. Bei erheblich ermäßigten Fahrkarten gelten Sonderregelungen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten (Quelle: bahn.de) erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

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