Deutsche Bahn News heute: ärztliche Versorgung eines Fahrgastes in Beusselstraße

Die Deutsche Bahn informiert in einer aktuellen Meldung Bahnreisende in Berlin. Die Details hier im Überblick.

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Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. (Foto) Suche
Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. Bild: picture alliance/dpa | Silas Stein

Ob Unfall, Baumaßnahme oder technische Störung - die möglichen Ursachen für Unregelmäßigkeiten im Fahrplan können vielfältig sein. Mit unseren aktuellen DB-Verkehrsmeldungen möchten wir Sie rechtzeitig über Änderungen im Bahnverkehr informieren, damit Sie Ihre Reise entsprechend (um-) planen können.

DB-News aktuell: Die Fahrplanänderung auf einen Blick

Ereignisärztliche Versorgung eines Fahrgastes in Beusselstraße
UrsacheÄrztliche Versorgung eines Fahrgastes
Beginn20.02.2026
Ende20.02.2026

ärztliche Versorgung eines Fahrgastes in Beusselstraße

Für Verbindungen im Raum Berlin hat die Deutsche Bahn eine aktuelle Mitteilung herausgegeben. Das Unternehmen teilt dazu mit:

"Bitte leer lassen"

"Ärztliche Versorgung eines Fahrgastes" - Das sollten Fahrgäste der Deutschen Bahn in Berlin wissen

Als Grund für die Änderungen im Fahrplan wurde "Ärztliche Versorgung eines Fahrgastes" angegeben. In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Fahrgäste veröffentlicht. Sollten Sie von den Änderungen im Fahrplan betroffen sein, beachten Sie bitte auch folgende Information:

"Wegen einer ärztlichen Versorgung eines Fahrgastes in Beusselstraße kommt es auf den Linien S41 und S42 zu Verspätungen und Ausfällen.
Wir bitten um Verständnis."

Diese Meldung wurde am 20.02.2026 um 19.10 Uhr aktualisiert.

Was tun bei Verspätung?

Damit Sie Ihr Reiseziel im Nahverkehr so schnell wie möglich erreichen, sind Sie bei einer absehbaren Verspätung Ihres Zuges von mindestens 20 Minuten berechtigt, Ihre Fahrt auf einer anderen Route fortzusetzen. Dies kann auch ein Zug des Fernverkehrs sein, solange er nicht reservierungspflichtig ist oder es sich um eine Sonderfahrt handelt. Bei erheblich ermäßigten Fahrkarten gelten Sonderregelungen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten (Quelle: bahn.de) erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

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