Deutsche Bahn News aktuell: RE 4: Information.

Laut Deutscher Bahn kommt es aktuell zu Fahrplanänderungen in Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern. Lesen Sie hier die Mitteilung an die betroffenen Reisenden.

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Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. (Foto) Suche
Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. Bild: picture alliance / dpa | Julian Stratenschulte

Ob Baumaßnahme, Unwetter oder Streik - die möglichen Ursachen für Unregelmäßigkeiten im Fahrplan können vielfältig sein. Damit Sie Ihre Reiseroute im Ausnahmefall entsprechend anpassen können, sind zeitnahe und transparente Informationen unabdingbar. Worauf es in der aktuellen Situation ankommt, erfahren Sie hier.

DB-News aktuell: Die Fahrplanänderung auf einen Blick

EreignisRE 4: Information.
UrsacheNähere Informationen in Kürze
Beginn26.01.2026
Ende27.01.2026

RE 4: Information.

Für Verbindungen im Raum Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern hat die Deutsche Bahn eine aktuelle Mitteilung herausgegeben. Das Unternehmen teilt dazu mit:

"In der Linie RE4 keine Beförderung von rollstuhlnutzenden Reisenden möglich. Grund: Defekte fahrzeuggebundene Einstiegshilfe."

"Nähere Informationen in Kürze" - Das sollten Fahrgäste der Deutschen Bahn in Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern wissen

Als Grund für die Änderungen im Fahrplan wurde "Nähere Informationen in Kürze" kommuniziert. In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Bahnreisende veröffentlicht. Wenn Sie von den Fahrplanänderungen betroffen sind, beachten Sie bitte auch folgende Information:

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Diese Meldung wurde am 26.01.2026 um 04.01 Uhr aktualisiert.

Was tun bei Verspätung?

Damit Sie Ihr Reiseziel im Nahverkehr so schnell wie möglich erreichen, sind Sie bei einer absehbaren Verspätung Ihres Zuges von mindestens 20 Minuten berechtigt, Ihre Fahrt auf einer anderen Route fortzusetzen. Dies kann auch ein Zug des Fernverkehrs sein, solange er nicht reservierungspflichtig ist oder es sich um eine Sonderfahrt handelt. Bei erheblich ermäßigten Fahrkarten gelten Sonderregelungen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten (Quelle: bahn.de) erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

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