Deutsche Bahn News aktuell: Taktänderung auf der Linie S1

Die Deutsche Bahn informiert in einer aktuellen Meldung Bahnreisende in Berlin. Das müssen Sie wissen.

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Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. (Foto) Suche
Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. Bild: Adobe Stock / Björn Wylezich

Ob geschäftlich unterwegs oder privat: Fahrplanabweichungen sind für alle Fahrgäste eine zumeist unangenehme Herausforderung. Mit unseren aktuellen DB-Verkehrsmeldungen möchten wir Sie rechtzeitig über Änderungen im Bahnverkehr informieren, damit Sie Ihre Reise entsprechend (um-) planen können.

DB-News aktuell: Die Fahrplanänderung auf einen Blick

EreignisTaktänderung auf der Linie S1
UrsacheBeeinträchtigung durch Vandalismus
Beginn08.01.2026

Taktänderung auf der Linie S1

Für Verbindungen im Raum Berlin hat die Deutsche Bahn eine aktuelle Mitteilung herausgegeben. Das Unternehmen teilt dazu mit:

"Bitte leer lassen"

"Beeinträchtigung durch Vandalismus" - Das sollten Fahrgäste der Deutschen Bahn in Berlin wissen

Als Grund für die Änderungen im Fahrplan wurde "Beeinträchtigung durch Vandalismus" kommuniziert. In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Fahrgäste veröffentlicht. Wenn Sie von den Fahrplanänderungen betroffen sind, beachten Sie bitte auch folgende Information:

"Infolge der Vandalismusschäden an der Stromversorgung im Bereich Wannsee fallen die taktverstärkenden Züge der Linie S1 (von ca. 06:30 Uhr bis 10 Uhr und ca. 14:30 Uhr bis 19:30 Uhr) zwischen Zehlendorf und Potsdamer Platz aus.
Somit besteht in den genannten Zeiträumen zwischen Zehlendorf und Potsdamer Platz nur ein 10-Minuten-Takt.
Wir bitten um Ihr Verständnis."

Diese Meldung wurde am 08.01.2026 um 06.34 Uhr aktualisiert.

Was tun bei Verspätung?

Damit Sie Ihr Reiseziel im Nahverkehr so schnell wie möglich erreichen, sind Sie bei einer absehbaren Verspätung Ihres Zuges von mindestens 20 Minuten berechtigt, Ihre Fahrt auf einer anderen Route fortzusetzen. Dies kann auch ein Zug des Fernverkehrs sein, solange er nicht reservierungspflichtig ist oder es sich um eine Sonderfahrt handelt. Bei erheblich ermäßigten Fahrkarten gelten Sonderregelungen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten (Quelle: bahn.de) erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

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