Deutsche Bahn News aktuell: RE 3: Information.

Laut Deutscher Bahn kommt es aktuell zu Fahrplanänderungen in Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern. Lesen Sie hier die Mitteilung an die betroffenen Reisenden.

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Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. (Foto) Suche
Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. Bild: picture-alliance / dpa/dpaweb | Boris_Roessler

Ob geschäftlich unterwegs oder privat: Abweichungen im Fahrplan sind für alle Fahrgäste eine zumeist unangenehme Herausforderung. Damit Sie Ihre Reiseroute im Ausnahmefall entsprechend anpassen können, sind zeitnahe und transparente Informationen wichtig. Worauf es in der aktuellen Situation ankommt, erfahren Sie hier.

DB-News aktuell: Die Fahrplanänderung auf einen Blick

EreignisRE 3: Information.
UrsacheNähere Informationen in Kürze
Beginn20.12.2025
Ende21.12.2025

RE 3: Information.

Für Verbindungen im Raum Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern hat die Deutsche Bahn eine aktuelle Mitteilung herausgegeben. Das Unternehmen teilt dazu mit:

"In RE3311, RE3356 und RE3359 der Linie RE3 keine Beförderung von rollstuhlnutzenden Reisenden möglich. Grund: Defekte fahrzeuggebundene Einstiegshilfe."

"Nähere Informationen in Kürze" - Das sollten Fahrgäste der Deutschen Bahn in Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern wissen

Als Grund für die Änderungen im Fahrplan wurde "Nähere Informationen in Kürze" kommuniziert. In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Bahnreisende veröffentlicht. Wenn Sie von den Fahrplanänderungen betroffen sind, beachten Sie bitte auch folgende Information:

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Diese Meldung wurde am 20.12.2025 um 10.05 Uhr aktualisiert.

Was tun bei Verspätung?

Damit Sie Ihr Reiseziel im Nahverkehr so schnell wie möglich erreichen, sind Sie bei einer absehbaren Verspätung Ihres Zuges von mindestens 20 Minuten berechtigt, Ihre Fahrt auf einer anderen Route fortzusetzen. Dies kann auch ein Zug des Fernverkehrs sein, solange er nicht reservierungspflichtig ist oder es sich um eine Sonderfahrt handelt. Bei erheblich ermäßigten Fahrkarten gelten Sonderregelungen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten (Quelle: bahn.de) erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

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