Tourismus News: Zoll: Urlauber müssen Limit bei Alkohol und Tabak beachten

Eine Kette oder ein Halstuch als Souvenir? Das ist unproblematisch. Doch was gilt, wenn ich meinem ganzen Kegelclub Schnaps mitbringen will? Der Zoll klärt auf.

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Aktuelle Nachrichten rund ums Reisen lesen Sie auf news.de (Symbolbild). Bild: Adobe Stock / Shi

Wer nach den Sommerferien im Ausland ohne Stress mit dem Zoll wieder nach Deutschland zurückkehren möchte, sollte die gesetzlichen Reisebestimmungen beherzigen. Nicht jedes Souvenir kann bedenkenlos aus dem Ausland mitgebracht werden, wie das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) mitteilt.

Besonders für Urlauber in Nicht-EU-Ländern - etwa Ägypten, Großbritannien oder Kanaren - gelten etliche Limits. Von dort darf etwa jede Person nur 200 Zigaretten oder 250 Gramm Rauchtabak einführen, beziehungsweise 100 Zigarillos oder 50 Zigarren. Beim Alkohol gilt: maximal ein Liter Spirituosen mit mehr als 22 Volumenprozent, beziehungsweise vier Liter nicht schäumende Weine und 16 Liter Bier.

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Und Arzneimittel dürfen nur in einer Menge eingeführt werden, die dem persönlichen Bedarf entspricht. Zum Schutz der bedrohten Tier- und Pflanzenwelt rät der Zoll überdies, auf Reisesouvenirs aus Tieren oder Pflanzen zu verzichten.

Reisen innerhalb der EU unterliegen dagegen grundsätzlich keinen Beschränkungen, mit einigen Ausnahmen.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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