Die Deutsche Bahn informiert in einer aktuellen Meldung Bahnreisende in Baden-Württemberg. Die Details hier im Überblick.
Ob Sie regelmäßig pendeln oder nur gelegentlich mit dem Zug unterwegs sind: Änderungen im Fahrplan sind für alle Fahrgäste eine zumeist unangenehme Herausforderung. Mit unseren aktuellen DB-Verkehrsmeldungen möchten wir Sie rechtzeitig über Änderungen im Bahnverkehr informieren, damit Sie Ihre Reise entsprechend (um-) planen können.
DB-News aktuell: Die Fahrplanänderung auf einen Blick
Ereignis | Zugausfälle bei der Westfrankenbahn |
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Ursache | Kurzfristige Erkrankung von Personal |
Beginn | 13.05.2024 |
Ende | 17.05.2024 |
Zugausfälle bei der Westfrankenbahn
Für Verbindungen im Raum Baden-Württemberg hat die Deutsche Bahn eine aktuelle Mitteilung herausgegeben. Das Unternehmen teilt dazu mit:
"Aufgrund von Personalengpässen im Stellwerk Aschaffenburg kommt es ab 13. bis 17. Mai, außer 15. Mai, auf dem Streckenabschnitt zwischen Kleinwallstadt und Aschaffenburg zu Zugausfällen. Für die ausfallenden Züge haben wir einen Ersatzverkehr mit Bus für Sie eingerichtet. Den Fahrplan finden Sie weiter unten als Anhang."
"Kurzfristige Erkrankung von Personal" - Das sollten Fahrgäste der Deutschen Bahn in Baden-Württemberg wissen
Als Grund für die Änderungen im Fahrplan wurde "Kurzfristige Erkrankung von Personal" kommuniziert. In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Fahrgäste veröffentlicht. Sollten Sie von den Änderungen im Fahrplan betroffen sein, beachten Sie bitte auch folgende Information:
"Betroffene Linien:
RB88 / RE87 Miltenberg - Kleinwallstadt - Aschaffenburg
Bitte berücksichtigen Sie die Änderungen im Zugverkehr bei Ihrer Reiseplanung und rechnen Sie für die Dauer der Störung mehr Reisezeit ein."
Diese Meldung wurde am 08.05.2024 um 17.21 Uhr aktualisiert.
Ergänzende Links und Downloads
Was tun bei Verspätung?
Damit Sie Ihr Reiseziel im Nahverkehr so schnell wie möglich erreichen, sind Sie bei einer absehbaren Verspätung Ihres Zuges von mindestens 20 Minuten berechtigt, Ihre Fahrt auf einer anderen Route fortzusetzen. Dies kann auch ein Zug des Fernverkehrs sein, solange er nicht reservierungspflichtig ist oder es sich um eine Sonderfahrt handelt. Bei erheblich ermäßigten Fahrkarten gelten Sonderregelungen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten (Quelle: bahn.de) erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++
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kns/roj/news.de