Promi-News: Razzien bei Medien - Fälle, die die Pressefreiheit bewegten

Von Radio Dreyeckland bis zum "Spiegel": Durchsuchungen in Redaktionen und Wohnungen lösten heftige Debatten über Pressefreiheit aus. Wie Gerichte die Fälle bewerteten.

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Die Welt der Stars im Blick: Aktuelle Promi-Nachrichten lesen Sie auf news.de (Symbolbild). Bild: Adobe Stock / Tom Merton/KOTO

Im Block-Prozess ließ das Landgericht Hamburg Tonaufzeichnungen bei einer "Zeit"-Journalistin sicherstellen. Der Fall reiht sich in eine lange Geschichte umstrittener Eingriffe in Redaktionen ein:

Links-alternativer Sender Radio Dreyeckland im Fokus

Im Januar 2023 werden die Redaktionsräume von Radio Dreyeckland in Freiburg sowie zwei Mitarbeiterwohnungen wegen eines Links auf ein Archiv der verbotenen Vereinigung "Linksunten.Indymedia" durchsucht. Der Verdacht: Verstoß gegen das Vereinigungsverbot. Die Rechtmäßigkeit der Aktion wird von verschiedenen Gerichten widersprüchlich bewertet. Im November 2025 erklärt das Bundesverfassungsgericht die Durchsuchung bei einem Redakteur für rechtswidrig.

Aufnahmen eines Journalisten zu linken Krawallen beschlagnahmt

Die Staatsanwaltschaft Leipzig durchsucht im Dezember 2023 die Wohnung eines freiberuflichen Journalisten, der damals als Zeuge (nicht Beschuldigter) zu linken Krawallen im Juni 2023 in Leipzig geführt wird. Er hatte Fotos und Videos produziert. Handy, Laptop und Speichermedien werden Medienberichten zufolge sichergestellt.

Durchsuchung beim "Cicero" wegen möglichen Geheimnisverrats

Im September 2005 werden die Redaktionsräume des Magazins "Cicero" in Potsdam und die Wohnung eines Redakteurs durchsucht. Hintergrund ist ein möglicher Geheimnisverrat. Der Journalist hatte aus BKA-Geheimunterlagen zitiert. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet 2007, dass die Razzia wichtige Bestimmungen des Grundgesetzes verletzt habe.

"Spiegel-Affäre" bringt Spitzenpolitiker zu Fall

Nach dem Artikel "Bedingt abwehrbereit" über die Schwächen des Nato-Verteidigungskonzeptes durchsucht die Polizei im Oktober 1962 die Redaktionsräume des "Spiegel". Herausgeber Rudolf Augstein und weitere Mitarbeiter kommen mehrere Wochen in U-Haft. Das Bundesverfassungsgericht weist 1966 die Verfassungsbeschwerde des Verlags bei Stimmengleichheit zurück. Es betont aber die Bedeutung der Pressefreiheit. Die "Spiegel-Affäre" löst eine Regierungskrise aus. Verteidigungsminister Franz Josef Strauß (CSU) gibt seine Beteiligung an der Aktion zu und verliert sein Amt.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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