
Bislang habe der Vater lediglich das vorläufige alleinige Sorgerecht gehabt, hieß es in dem Zeitungsbericht weiter. Das Gericht habe der Mutter auch das Umgangsrecht entzogen.
Anklage wegen mutmaßlicher Entführung
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Neben dem Sorgerechtsstreit steht noch ein Strafverfahren in Deutschland im Raum: Erst am 25. April hatte die Hamburger Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass sie gegen Christina Block und sechs weitere Beschuldigte Anklage wegen der mutmaßlichen Entführung der beiden Kinder aus Dänemark in der Nacht zum 1. Januar 2024 erhoben habe. Die Mutter soll im Zusammenwirken mit einem 62-jährigen Deutschen den Auftrag erteilt haben, ihre Tochter und ihren Sohn gewaltsam der Obhut des Vaters zu entziehen.
Christina Blocks Strafverteidiger Otmar Kury sagte der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage: "Der Anklage der Staatsanwaltschaft Hamburg trete ich mit scharfer Kritik entgegen und hebe hervor, dass sie durch eine völlig inakzeptable Voreingenommenheit, sowie einseitige, in vielen Fällen überhaupt nicht nachvollziehbare Verdächtigungen geprägt ist." Er warf der Staatsanwaltschaft bei der rechtlichen Bewertung schwere Rechtsfehler vor. Bereits im September 2024 habe er der Staatsanwaltschaft in einem 375-seitigen Schriftsatz alle Sachverhaltsdetails mitgeteilt und klargestellt, wer den Auftrag erteilt habe - "das war nicht die Dame Block, meine Mandantin!"
Noch keine Entscheidung zur Eröffnung des Hauptverfahrens
Die nächtliche Aktion hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht. Nach einem Gerichtsbeschluss musste die Mutter ihre Kinder wieder nach Dänemark gehen lassen. Über die Zulassung der Anklage und eine Eröffnung des Hauptverfahrens hat das Landgericht Hamburg noch nicht entschieden, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Die 52-Jährige ist Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette "Block House", Eugen Block (84).
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
kns/roj/news.de
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